- OT: Trunkenheit bei PUV versichert?: BGH-Urteil ausgehebel?! - Vlad Tepes, 26.02.2004, 17:18
- Re: Nur soviel: Das Urteil war vor der Liberalisierung der Versicherungen durch - Luigi, 26.02.2004, 18:10
- Re: @vlad Unzufrieden mir meiner Antwort?????????????? - Luigi, 28.02.2004, 13:51
- Re: @vlad Unzufrieden mir meiner Antwort?????????????? NEIN! - Vlad Tepes, 28.02.2004, 13:55
- Re: Tja. Ich bin wirklich nicht auf den neuesten Stand! Alkohol bedingte Unfälle - Luigi, 29.02.2004, 02:52
- Re: @vlad Unzufrieden mir meiner Antwort?????????????? NEIN! - Vlad Tepes, 28.02.2004, 13:55
OT: Trunkenheit bei PUV versichert?: BGH-Urteil ausgehebel?!
-->Laut einem BGH-Urteil vom 28. Juni 1990 sind Unfälle, die Folge von Alkoholkonsum sind in der Privaten Unfallversicherung doch versicherbar.
In den AUB der Versicherer wurde dies bis dahin ausgeschlossen.
Jedoch sind folgende Grenzen festgelegt worden(in Promille):
- für Kraftfahrer: 1,1
- für Radfahrer: 1,6
- für Fußgänger: etwa(!) 2
Jedoch gab es in jüngster Vergangenheit Gerichts-Urteile, bei denen der Versicherte bzw. die Hinterbliebenen keine Leistung der PUV erhielten, wenn Alkohol in Zusammenhang mit dem Unfall stand.
z.B.:
http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=5864 und
http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=6362
Kann ein Oberlandesgericht oder ein Kammergericht einfach so das BGH-Urteil aushebeln?
Oder wurde das BGH-Urteil von 1990 wieder aufgehoben?
Gruß Vlad

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