- OT: Trunkenheit bei PUV versichert?: BGH-Urteil ausgehebel?! - Vlad Tepes, 26.02.2004, 17:18
- Re: Nur soviel: Das Urteil war vor der Liberalisierung der Versicherungen durch - Luigi, 26.02.2004, 18:10
- Re: @vlad Unzufrieden mir meiner Antwort?????????????? - Luigi, 28.02.2004, 13:51
- Re: @vlad Unzufrieden mir meiner Antwort?????????????? NEIN! - Vlad Tepes, 28.02.2004, 13:55
- Re: Tja. Ich bin wirklich nicht auf den neuesten Stand! Alkohol bedingte Unfälle - Luigi, 29.02.2004, 02:52
- Re: @vlad Unzufrieden mir meiner Antwort?????????????? NEIN! - Vlad Tepes, 28.02.2004, 13:55
Re: Nur soviel: Das Urteil war vor der Liberalisierung der Versicherungen durch
-->Hallo,
Nur soviel: Das Urteil war vor der Liberalisierung der Versicherungen durch die EU!!!
Ich glaube, dass war 1994!
Vor dieser Zeit mussten alle Vertragsbedingungen der Versicherungen(egal welcher Art) durch das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen(oder so ähnlich?) genehmigt werden!
Auch jede zusätzliche Klausel (z.B. Leistungseinschluss bei Alkoholunfällen) musste genehmigt werden!!!!
Bei einer Ablehnung durch das Amt blieb den Versicherungen nur der Weg über die Gerichte.
Nur so kann ich mir dieses Urteil von anno 1990 erklären!!!!!!!!
Vor 1994 konnte man sicher sein, dass die Vertragsbedingungen bei jedem Versicherer identisch waren.
Die Angestellten des Aufsichtsamtes hatten nämlich nicht viel übrig für die"innovativen" Ideen der Versicherer.
Heute ist das anders.
Schönes Beispiel die ganzen"Rabattmöglichkeiten" bei der Autoversicherung.
MFG

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