- Amerikanisches Produkthaftungsrecht;.... eine Strategie für deflationäre Zeiten - LeCoquinus, 26.02.2004, 20:06
Amerikanisches Produkthaftungsrecht;.... eine Strategie für deflationäre Zeiten
-->> >STELLA-LIEBECK-PREIS
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> >Zum ewigen Ruhm der 81-jährigen Stella Liebeck, die
> >sich bei McDonalds einen Becher Kaffee über den Leib
> >schüttete und anschließend 4,5 Millionen$
> >Schadenersatz erhielt, weil sie nicht auf die Tatsache
> >hingewiesen worden sei, dass der Kaffee heiß ist, wird
> >nun jährlich der
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> >STELLA-LIEBECK-PREIS
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> >an diejenigen verliehen, die im jeweils vergangenen
> >Jahr mit genialer Unverfrorenheit Schadenersatz
> >gerichtlich forderten und erhielten.
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> >Den 5. Platz teilen sich drei Kandidaten:
> >
> >a) Kathleen Robertson aus Austin/Texas wurden von
> >einer Jury 780.000 $ Schadenersatz zugesprochen, weil
> >sie sich in einem Möbelgeschäft den Knöchel gebrochen
> >hatte, nachdem sie über einen auf dem Boden
> >herumkriechenden Säugling gestolpert und gestürzt war.
> >Die Ladenbesitzer nahmen das Urteil gefasst aber
> >ungläubig zur Kenntnis, da der Säugling der Sohn der
> >Klägerin war.
> >
> >b) Der 19jährige Carl Truman aus Los Angeles erhielt
> >74.000$ Schmerzensgeld und Ersatz der
> >Heilbehandlungskosten, weil ein Nachbar ihm mit seinem
> >Honda Accord über die Hand gefahren war. Mr. Truman
> >hatte anscheinend den Nachbarn am Steuer des Wagens
> >übersehen, als er ihm die Radkappen zu stehlen
> >versuchte.
> >
> >c) Terence Dickson aus Bristol/Pennsylvanien versuchte
> >das Haus, das er soeben beraubt hatte, durch die
> >Garage zu verlassen. Es gelang ihm jedoch nicht, die
> >Garagentür zu öffnen. Ins Haus kam er ebenfalls nicht
> >mehr, da die Verbindungstür zur Garage in Schloss
> >gefallen war. Mr. Dickson musste 8 Tage in der Garage
> >ausharren, denn die Hausbesitzer waren im Urlaub. Er
> >ernährte sich von einem Kasten Pepsi-Cola und einer
> >großen Tüte Hundefutter. Das Gericht sprach ihm wegen
> >der erlittenen seelischen Grausamkeit 500.000$
> >Schmerzensgeld zu, zahlbar von der
> >Einbruchdiebstahl-Versicherung des Hauseigentümers.
> >
> >4. Platz:
> >
> >Jerry Williams aus Little Rock/Arkansas erhielt 14.500
> >$ Schmerzensgeld und die Heilbehandlungskosten
> >zugesprochen, weil ihn der Beagle des Nachbarn in
> >den Hintern gebissen hatte. Das Schmerzensgeld
> >erreichte den geforderten Betrag nicht ganz, weil die
> >Jury zu der Auffassung gelangte, Mr. Williams hätte
> >nicht über den Zaun klettern und mehrfach mit seiner
> >Luftpistole auf den Hund schießen sollen.
> >
> >
> >3. Platz:
> >
> >Ein Restaurant in Philadelphia musste an Ms Amber
> >Carson aus Lancaster/Pennsylvanien ein Schmerzensgeld
> >von 113.500 $ zahlen, weil diese im Restaurant auf
> >einer Getränkepfütze ausgerutscht war und sich das
> >Steißbein gebrochen hatte. Auf dem Fußboden befand
> >sich das Getränk, weil Ms. Carson es 30 Sekunden zuvor
> >ihrem Freund ins Gesicht geschüttet hatte.
> >
> >
> >2. Platz:
> >
> >Kara Walton aus Clymont/Delaware stürzte aus dem
> >Toilettenfenster einer Diskothek und schlug sich zwei
> >Vorderzähne aus. Sie erhielt die Zahnbehandlungskosten
> >und 12.000 $ Schmerzensgeld zugesprochen. Gestürzt war
> >sie bei dem Versuch, sich durch das Toilettenfenster
> >in die Diskothek zu mogeln und 3.50 $ Eintritt zu
> >sparen.
> >
> >
> >Platz 1 (einstimmig):
> >
> >Unangefochtener Sieger des Wettbewerbs um den
> >Stella-Award ist: Mr. Merv Grazinski aus Oklahoma
> >City. Der Wohnwagenhersteller Winnebago Motor Homes
> >musste ihm nicht nur ein neues Wohnmobil stellen,
> >sondern auch 1.750.000$ Schmerzensgeld bezahlen. Auf
> >dem Heimweg von einem Football-Spiel hat Mr.Grazinski
> >die Tempomatic seines Gefährts auf 110 km/h
> >eingestellt und
> >danach den Fahrersitz verlassen, um sich im hinteren
> >Teil des Wohnmoblis einen Kaffee zu bereiten. Das
> >Wohnmobil kam prompt von der Straße ab und überschlug
> >sich. Mr. Grazinski begründete seine Forderung mit der
> >Tatsache, dass in der Betriebsanleitung des Wohnmobils
> >nicht darauf hingewiesen worden sei, dass man auch bei
> >eingeschalteter Tempomatic den Fahrerplatz nicht
> >verlassen dürfe. Der Hersteller hat - in Erwartung
> >weiterer Trottel - inzwischen die Bedienungsanleitung geändert.
> >

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