- OT: Trunkenheit bei PUV versichert?: BGH-Urteil ausgehebel?! - Vlad Tepes, 26.02.2004, 17:18
- Re: Nur soviel: Das Urteil war vor der Liberalisierung der Versicherungen durch - Luigi, 26.02.2004, 18:10
- Re: @vlad Unzufrieden mir meiner Antwort?????????????? - Luigi, 28.02.2004, 13:51
- Re: @vlad Unzufrieden mir meiner Antwort?????????????? NEIN! - Vlad Tepes, 28.02.2004, 13:55
- Re: Tja. Ich bin wirklich nicht auf den neuesten Stand! Alkohol bedingte Unfälle - Luigi, 29.02.2004, 02:52
- Re: @vlad Unzufrieden mir meiner Antwort?????????????? NEIN! - Vlad Tepes, 28.02.2004, 13:55
Re: @vlad Unzufrieden mir meiner Antwort?????????????? NEIN!
-->> @vlad Unzufrieden mir meiner Antwort??????????????
Nein!
Im Gegenteil, vielen Danke fĂĽr deine Recherche!
Ich hatte es einfach vergessen! sorry!
>1990 ging es darum, ob PUVs"Alkoholunfälle" abdecken dürfen!!
Ich hatte es so verstanden als mĂĽssten sie das tun.
>Ergebnis: Sie dĂĽrfen! Aber sie mĂĽssen nicht!
>In den Musterbedingungen für PUVs steht zwar, dass Alkoholunfälle(zum Teil) versichert sind! Aber im Vertrag den der Versicherungsnehmer unterschrieben hat, sind aber diese"Unfälle" oft per"Klausel" ausgeschlossen!!!!
>Das mit der Liberalisierung war mir wegen den"Musterbedingungen" wichtig!!!!
>Denn nun sind diese"Musterbedingungen" wirklich nur mehr unbedeutende"Musterbedingungen". FrĂĽher mussten diese"Bedingungen" genehmigt werden!!!! Und jede noch so kleine Klausel!
>Ergebniss: Alle Versicherungen hatten die gleichen Bedingungen! Sie waren leicht vergleichbar!!!!!!
>Heute ist das nicht mehr so!!!!
>Entscheidend ist nur was im VERTRAG steht!
>Und mal ehrlich, wer liest schon die Verisicherungsbedingungen?????
Ich! ich lerne Versicherungskaufmann.[img][/img]
GruĂź Vlad

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