- OT: Trunkenheit bei PUV versichert?: BGH-Urteil ausgehebel?! - Vlad Tepes, 26.02.2004, 17:18
- Re: Nur soviel: Das Urteil war vor der Liberalisierung der Versicherungen durch - Luigi, 26.02.2004, 18:10
- Re: @vlad Unzufrieden mir meiner Antwort?????????????? - Luigi, 28.02.2004, 13:51
- Re: @vlad Unzufrieden mir meiner Antwort?????????????? NEIN! - Vlad Tepes, 28.02.2004, 13:55
- Re: Tja. Ich bin wirklich nicht auf den neuesten Stand! Alkohol bedingte Unfälle - Luigi, 29.02.2004, 02:52
- Re: @vlad Unzufrieden mir meiner Antwort?????????????? NEIN! - Vlad Tepes, 28.02.2004, 13:55
Re: Tja. Ich bin wirklich nicht auf den neuesten Stand! Alkohol bedingte Unfälle
-->Tja. Ich bin wirklich nicht auf den neuesten Stand! Alkohol bedingte Unfälle sind in den AUB 99 generell ausgeschlossen!!!!
Liegt wohl daran, dass ich seit ĂĽber 10 Jahren keine Unfallversicherung mehr habe
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Sorry!
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In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewußtseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren.
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<ul> ~ AUB 99</ul>

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