- Schreck lass nach: Mr. 100.000 Mark soll Bundespräsi werden - alberich, 28.02.2004, 21:06
- Re: Schäuble Bundespräser und BSE Pflichtfach an den Gesamtschulen - Baldur der Ketzer, 28.02.2004, 21:24
- Am besten - Bush wird europäischer Ehrenpräsident werden - Turon, 29.02.2004, 00:14
- Natürlich hat nicht Knoti den irreparablen Schaden - Turon, 29.02.2004, 00:16
- Was wäre das kleinere Übel? Weil,......übel wird es..... - Sushicat, 29.02.2004, 08:57
- Nur Grüßaugust oder doch mehr?? - stocksorcerer, 29.02.2004, 09:17
- Re: Was wäre das kleinere Übel? Weil,......übel wird es..... - RetterderMatrix, 29.02.2004, 09:21
- Re: Was wäre das kleinere Übel? Weil,......übel wird es..... - Dieter, 29.02.2004, 10:28
- Wenn man die Macken der vorgeschlagenen Personen sieht - Euklid, 29.02.2004, 09:40
- Re: Ein Adliger wäre die logische Besetzung - monopoly, 29.02.2004, 10:55
- Am besten - Bush wird europäischer Ehrenpräsident werden - Turon, 29.02.2004, 00:14
- wie immer - Dieter, 29.02.2004, 10:20
- Re: Schäuble Bundespräser und BSE Pflichtfach an den Gesamtschulen - Baldur der Ketzer, 28.02.2004, 21:24
Nur Grüßaugust oder doch mehr??
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Der Bundespräsident hat die üblichen Funktionen eines Staatsoberhauptes. Dazu gehören:
Die Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen; nach innen durch sein öffentliches Auftreten bei staatlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen, durch Reden bei besonderen Anlässen, durch Besuche in den Bundesländern und Gemeinden; nach außen durch Staatsbesuche und den Empfang ausländischer Staatsgäste;
Die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland: durch Unterzeichnung der Verträge mit anderen Staaten; durch förmliche Bestellung (Beglaubigung) der deutschen diplomatischen Vertreter und die Entgegennahme der Beglaubigungsschreiben der ausländischen Diplomaten.
Bei der Wahrnehmung weiterer Rechte kann der Bundespräsident nicht selbständig, sondern nur im Zusammenwirken mit anderen Verfassungsorganen handeln. Seine Anordnungen und Verfügungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister (Art. 58 GG). Damit übernehmen diese die politisch-parlamentarische Verantwortung, der Bundespräsident trägt keine unmittelbare Verantwortung. Das gilt für die:
Unterzeichnung (Ausfertigung) von Gesetzen (Art. 82 GG): Der Bundespräsident muss sie unterzeichnen. Umstritten ist, wie weit sein Recht zu prüfen reicht, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist; 1991 hat sich beispielsweise Bundespräsident von Weizsäcker geweigert, das Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung zu unterzeichnen, weil nach Art. 87 GG die »Luftverkehrsverwaltung in bundeseigener Verantwortung geführt« wird.
Ernennung von Bundesministern (Art. 64 GG): Der Bundespräsident muss die vom Bundeskanzler vorgeschlagenen Bundesminister ernennen und entlassen; er kann lediglich Bedenken gegen einen Ministerkandidaten geltend machen, ablehnen könnte er ihn allenfalls wegen Amtsmissbrauchs oder Straftaten.
Ernennung von Bundesrichtern, Bundesbeamten, Offizieren und Unteroffizieren (Art. 60 Abs. 1 GG): Auch hier wird der Bundespräsident den Vorschlägen der Regierung oder anderer Verfassungsorgane folgen, außer bei extremen Fehlentscheidungen; Bundespräsident Lübke hat beispielsweise die Ernennung eines Bundesrichters wegen dessen NS-Vergangenheit abgelehnt.
Der Bundespräsident übt nach Art. 60 Abs. 2 GG für den Bund das Begnadigungsrecht aus.
Politisch eigenständig handeln kann der Bundespräsident in bestimmten parlamentarischen Krisensituationen:
Erhält bei der Kanzlerwahl ein Kandidat auch im dritten Wahlgang nicht die absolute, sondern nur die einfache Mehrheit, kann der Bundespräsident ihn zum Kanzler einer Minderheitenregierung ernennen oder den Bundestag auflösen und Neuwahlen herbeiführen (Art. 63 Abs. 4 GG). Angesichts stabiler Mehrheiten ist dieser Fall bisher nicht eingetreten.
Findet der Bundeskanzler bei einer Vertrauensabstimmung keine Mehrheit, kann der Bundespräsident auf Antrag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen (Art. 68 GG).
Zu einer Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten ist es gekommen, als Willy Brandt 1972 und Helmut Kohl 1982 einen entsprechenden Antrag stellten, um Neuwahlen herbeizuführen und eine sichere Mehrheit zu bekommen.
Die Bedeutung des Präsidentenamtes reicht weit über diese formalen Kompetenzen hinaus. Als eine unabhängige, über dem parteipolitischen Streit stehende Persönlichkeit repräsentiert er das Gemeinsame. Er soll Vertrauen vermitteln, moralische Maßstäbe setzen, Ratschläge erteilen, in Kontroversen ausgleichend wirken, nicht zuletzt Würde ausstrahlen. Alle bisherigen Amtsinhaber haben versucht, diese Integrationsfunktion wahrzunehmen, wenn sie dabei auch unterschiedliche Akzente gesetzt haben. In der Regel war ihr Beliebtheitsgrad höher als derjenige aller oder der meisten anderen Politiker, und das Amt des Bundespräsidenten wurde von mehr Bürgern positiv bewertet als jedes andere politische Amt.
Wahl des Bundespräsidenten
Der Bundespräsident - Befugnisse Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt (Art. 54 GG). Einmalige Wiederwahl ist zulässig. Diese Wahl ist die einzige Aufgabe der Bundesversammlung. Sie wird gebildet aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Delegierten, die von den... mehr...
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Hallo zusammen,
ich dachte, vielleicht keine üble Idee mal kurz darzustellen, was die einstigen Gesetzgeber sich selbst unter dem Amt vorgestellt haben und in welcher Tradition es steht. Wenn ich das richtig überblicke, dann ist der sogenannte Grüß-August im Idealfall auch als Kontrollfunktion für Regierungshandeln eingesetzt, was sich meines Erachtens in einem Fall Schäuble natürlich von selbst erledigt, weil ein Lügner und Demagoge und Bilderberger keine Ethik kennt.
Da sitzt dann mit einem Schäuble kein Mann auf dem Präsidentenstuhl, der Kennzeichnung von gentechnischen Lebensmitteln oder den zunehmenden Überwachungsstaat oder den Einsatz deutscher Kampftruppen überall auf der Welt blockiert oder zumindest in Frage stellt. Da sitzt dann ein Mann, der bei Christiansen via TV die Zeit eingeräumt bekommt, um als"eigentlich überparteilicher Beobachter" die Regierungsgeschäfte der CDU PR-mäßig zu vermarkten.
Wie gesagt, das sind meine ersten Ideen dazu. Nur weil der Bundespräsident - vielleicht gerade nach Rau - lediglich als Grüßaugust wahrgenommen wird, muß er nicht zwangsläufig lediglich auf den Guten-Tag-Sager reduziert werden. Was meint ihr denn dazu?
winkääää
stocksorcerer
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<ul> ~ http://www.bund.de/Hintergrund/Deutsche-Demokratie/Bundespraesident/Aufgaben-.4708.htm</ul>

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