- Lauschangriff z.T. verfassungswidrig (A) - dottore, 03.03.2004, 10:18
- Re: Lauschangriff z.T. verfassungswidrig (A) jetzt aber Feuer unterm Arsch - kizkalesi, 03.03.2004, 10:40
- Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes - dottore, 03.03.2004, 12:13
- Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes/ja - aber nicht mehr meins - kizkalesi, 03.03.2004, 12:38
- Oder beherzter Beamter? - Euklid, 03.03.2004, 17:17
- Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes... es gibt so viele... - Uwe, 03.03.2004, 17:43
- Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes - Stimmt! - bernor, 03.03.2004, 23:43
- Re: jetzt aber Feuer unterm Arsch - im Affenstall - kizkalesi, 03.03.2004, 14:52
- Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes - dottore, 03.03.2004, 12:13
- Muss die NSA jetzt Bad Ampfling schliessen??? - XERXES, 03.03.2004, 11:02
- Und hier der Neusprech vom Justizmysterium:"Lauschangriff verfassungsgemäß" - RetterderMatrix, 03.03.2004, 21:16
- Die Zypries vom Justizmysterium hat erst neulich Ihre Blödheit dokumentiert - LenzHannover, 04.03.2004, 02:31
- Re: Die Zypries vom Justizmysterium hat erst neulich Ihre Blödheit dokumentiert - Euklid, 04.03.2004, 08:15
- Die Zypries vom Justizmysterium hat erst neulich Ihre Blödheit dokumentiert - LenzHannover, 04.03.2004, 02:31
- Re: Lauschangriff z.T. verfassungswidrig (A) jetzt aber Feuer unterm Arsch - kizkalesi, 03.03.2004, 10:40
Lauschangriff z.T. verfassungswidrig (A)
-->Urteile/Lauschangriff/
(Eil )
Karlsruhe: Großer Lauschangriff im Wesentlichen verfassungswidrig =
Karlsruhe (dpa) - Der große Lauschangriff ist in seiner geltenden Form im Wesentlichen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Danach muss die akustische Überwachung von Wohnungen an deutlich strengere Voraussetzungen geknüpft werden. Dem Gesetzgeber bleibt eine Frist zur Neuregelung bis 30. Juni 2005. dpa wj il yyswb br 031006 Mrz 04
DEU/Lauschangriff/BVG-3
Karlsruhe: Lauschangriff teilweise verfassungswidrig / drei =
Nach dem Urteil des Ersten Senats darf die Wohnraumüberwachung nur angeordnet werden, wenn es um schwere Straftaten geht, für die eine Höchststrafe von mehr als fünf Jahren droht. Bislang kann der Lauschangriff bei Straftaten mit geringerer Strafandrohung angeordnet werden.
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AP/uk,kn/ko
031007 mar 04
DEU/Lauschangriff/BVG-4
Karlsruhe: Lauschangriff teilweise verfassungswidrig / vier =
Weiter ist laut dem Urteil die Überwachung sofort abzubrechen, wenn in der Wohnung Gespräche mit engen Angehörigen geführt werden und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Angehörigen Tatbeteiligte sind. Auch bei Gesprächen mit Ärzten, Pfarrern oder Strafverteidigern muss das Mithören eingestellt werden, wenn diese nicht tatverdächtig sind, befanden die Richter.
Ende
AP/uk,kn/ko
031008 mar 04

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