- Großer Lauschangriff teils verfassungswidrig - Karl, 03.03.2004, 10:23
Großer Lauschangriff teils verfassungswidrig
-->Verfassungsgericht verlangt zahlreiche Nachbesserungen
Großer Lauschangriff teils verfassungswidrig
veröffentlicht am veröffentlicht: 03.03.04 - 10:10, akt.: 03.03.04 - 10:20 Uhr
Nach Ansicht des Gerichtes ist der große Lauschangriff in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Foto: RPO
Karlsruhe (rpo). Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist der große Lauschangriff zu erheblichen Teilen verfassungswidrig. In seinem Urteil verlangt das Gericht zahlreiche Nachbesserungen bis zum 30. Juni 2005. Geklagt hatte u.a. die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Nach dem Urteil des Ersten Senats darf die Wohnraumüberwachung nur angeordnet werden, wenn es um schwere Straftaten geht, für die eine Höchststrafe von mehr als fünf Jahren droht.
Bislang kann der Lauschangriff bei Straftaten mit geringerer Strafandrohung angeordnet werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verlangte in seinem am Mittwoch verkündeten Urteil zahlreiche Nachbesserungen bis zum 30. Juni 2005.
Der große Lauschangriff erlaubt zur Aufklärung von Straftaten das heimliche Abhören von Wohnungen. Gegen ihn hatten die FDP-Politiker Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gerhart Baum und Burkhard Hirsch geklagt.
Quelle: http://www.rp-online.de

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