- Lauschangriff z.T. verfassungswidrig (A) - dottore, 03.03.2004, 10:18
- Re: Lauschangriff z.T. verfassungswidrig (A) jetzt aber Feuer unterm Arsch - kizkalesi, 03.03.2004, 10:40
- Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes - dottore, 03.03.2004, 12:13
- Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes/ja - aber nicht mehr meins - kizkalesi, 03.03.2004, 12:38
- Oder beherzter Beamter? - Euklid, 03.03.2004, 17:17
- Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes... es gibt so viele... - Uwe, 03.03.2004, 17:43
- Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes - Stimmt! - bernor, 03.03.2004, 23:43
- Re: jetzt aber Feuer unterm Arsch - im Affenstall - kizkalesi, 03.03.2004, 14:52
- Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes - dottore, 03.03.2004, 12:13
- Muss die NSA jetzt Bad Ampfling schliessen??? - XERXES, 03.03.2004, 11:02
- Und hier der Neusprech vom Justizmysterium:"Lauschangriff verfassungsgemäß" - RetterderMatrix, 03.03.2004, 21:16
- Die Zypries vom Justizmysterium hat erst neulich Ihre Blödheit dokumentiert - LenzHannover, 04.03.2004, 02:31
- Re: Die Zypries vom Justizmysterium hat erst neulich Ihre Blödheit dokumentiert - Euklid, 04.03.2004, 08:15
- Die Zypries vom Justizmysterium hat erst neulich Ihre Blödheit dokumentiert - LenzHannover, 04.03.2004, 02:31
- Re: Lauschangriff z.T. verfassungswidrig (A) jetzt aber Feuer unterm Arsch - kizkalesi, 03.03.2004, 10:40
Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes
-->>hallo
> Dem Gesetzgeber bleibt eine Frist zur Neuregelung bis 30. Juni 2005.
Hi kiz,
ein verfassungswidriges Gesetz ist logischerweise [b]ex tunc nichtig. Dies schreibt das BVerfG nicht in seine Urteile (um den Staat zu"schützen", was ihm bei den vielen Verfassungswidrigkeiten bei Steuergesetzen dazu geführt hätte, dass alles Geld, das aufgrund eines nichtigen Steuergesetzes erhoben wurde, hätte zurückgezahlt werden müssen).
Das Gricht eiert sich aus diesem Problem heraus, indem es"Fristen" setzt, bis zu denen der Gesetzesstand geändert werden muss.
Dieses ist als solches verfassungswidrig!
Es bedarf also nur einer Handvoll beherzter Bürger, um dies vor das (möglicherweise nächst"höhere" Gericht, z.B. Straßburg) zu bringen oder die Verfassungsmäßigkeit solcher Verfassungsrechtssprechung vom BVerfG selbst überprüfen zu lassen.
Also?
Wer sich selbst in seinen"bürgerlichen Freiheiten" kastrieren lässt, muss sich über diesen aktuellen Staatszustand nicht wundern.
Gruß!

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