- Staatsschutz muss Schlappe einstecken - Nachtigel, 03.03.2004, 23:00
- Schade! Diese Antifa-Chaoten werden gehegt und gepflegt und haben Narrenfreiheit (o.Text) - DBZ, 03.03.2004, 23:50
- Re: Au, fein... - Firmian, 04.03.2004, 00:22
- Re: Au, fein... -- Firmian was soll mir Dein Posting sagen?? - JoBar, 04.03.2004, 12:01
- Re: kurze und einfache Worte (und ein p.s.@Baldur) - Firmian, 04.03.2004, 13:13
- Re: kurze und einfache Worte - JoBar, 04.03.2004, 16:17
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- Re: Au, fein... - Firmian, 04.03.2004, 00:22
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Staatsschutz muss Schlappe einstecken
-->Sächsische Zeitung
Donnerstag, 4. März 2004
Gericht hält Polizeiaktion für überzogen
Staatsschutz muss Schlappe einstecken
Von Alexander Schneider
Wenig zimperlich hat die Polizei im Januar mehrere Mitglieder der Initiative „Dresden.umsonst“ festgenommen, um sie einer erkennungsdienstlichen Behandlung zuzuführen - sprich: Die jungen Leute mussten im Staatsschutz-Kommissariat ihre Fingerabdrücke abgeben, sie wurden fotografiert, vermessen und gewogen. Jetzt kritisierte das Landgericht das Vorgehen der Ermittlungsbehörden.
Der Polizeieinsatz schlug hohe Wellen, denn der Anlass für die Aktion war vergleichsweise gering: Es handelte sich um den Hausfriedensbruch im Arnhold-Bad im September 2003. Dort demonstrierte die Initiative für kostenlosen Eintritt in öffentliche Einrichtungen - freilich ohne selbst zu bezahlen.
Das Bad erstattete Anzeige. Am 21. Januar folgte der umstrittene Polizeieinsatz (die SZ berichtete). Einigen Mitgliedern, es soll sich um knapp zehn Leute gehandelt haben, wurde nun schwerer Hausfriedensbruch vorgeworfen. „Wir wollten wissen, mit wem wir es zu tun haben“, sagte Oberstaatsanwalt Andreas Feron dazu. Zudem lägen Hinweise darauf vor, dass gegen einen Teil der Verdächtigen aus der linken Szene auch wegen anderer Straftaten, der Erstürmung eines Infostands von Rechtsextremen am Altmarkt, ermittelt werde.
Mutter: „Es ist ein Albtraum“
Morgens um 7 Uhr wurden sie zu Hause aus dem Bett geholt. „Plötzlich standen vier Polizisten in meiner Wohnung und fragten nach meinem Sohn“, sagte Marion Franke (Name geändert). „Ich war total verängstigt.“ Die Männer hätten mit einem Bußgeld gedroht, sollte sie nicht sagen, wo sich ihr Junge aufhält: „Die haben richtig die Staatsmacht herausgekehrt.“ Dass sie als Angehörige überhaupt nicht verpflichtet war, Angaben zu machen, hätten die Beamten ihr allerdings nicht gesagt. Marion Franke: „Es ist ein Albtraum. Ich habe Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, weil ich mir so etwas nicht gefallen lassen will. Ich weiß, dass Markus nichts Schlimmes macht.“
Doch der Sohnemann war nicht da, er lebt längst in einer eigenen Wohnung. Dort klingelte die Polizei ein paar Minuten später. „Sie haben mir Handschellen angelegt“, sagte Markus (26, Name geändert), „ich wäre doch freiwillig mitgegangen.“
Überrascht war er vom Vorwurf des schweren Hausfriedensbruchs. „Danach hätten sich die jungen Leute in der Absicht zusammenrotten müssen, Gewalttaten gegen Sachen oder Personen zu begehen“, sagte Frankes Rechtsanwalt Stefan Heinemann. „Das ist albern. Die haben doch nur Luftballons und Flugblätter verteilt. Ich habe Beschwerde eingereicht.“ Die Anwälte Michael Sturm und Rolf Franek gingen ebenfalls vors Landgericht. Auch ihren Mandanten sei schwerer Hausfriedensbruch im Bad vorgeworfen worden. Die Anwälte und ihre Klienten vermuteten, mit der Aktion sollte die linke Szene im Vorfeld des Gedenktags am 13. Februar verunsichert werden.
Ermittler schieĂźen ĂĽber das Ziel hinaus
Diese Woche bekamen sie nun alle Post vom Landgericht. Die 3. Strafkammer kam zu der Auffassung, dass die Polizei irrtümlich eine falsche Wohnung durchsucht habe. In mindestens zwei weiteren Fällen sei die richterliche Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung rechtswidrig und unverhältnismäßig. „Die Identität der Verdächtigen stand schon fest“, sagte Richter Roland Wirlitsch. Hier seien die Ermittler offenbar über das Ziel hinausgeschossen. Wirlitsch: „Der Vorwurf des schweren Hausfriedensbruchs hat sich aus unserer Sicht nicht erwiesen, doch auch ein einfacher Hausfriedensbruch ist ein Straftatbestand.“
Franek nannte die Entscheidung „mutig für Dresdner Verhältnisse“, Sturm sagte, sie sei eine „saftige Ohrfeige“ für die Justiz. „Das Landgericht blamiert den Staatsschutz“, sagte Karen Pietscher von der Initiative Dresden.umsonst und sprach von einer gezielten Kampagne der Polizei, diese soziale Protestaktion zu kriminalisieren.
Die Polizei lehnte eine Stellungnahme ab. Die Staatsanwaltschaft will die Entscheidung des Landgerichts zunächst prüfen. „Offenbar trifft uns aber eine Mitschuld“, sagte Sprecher Feron. Wie auch das Landgericht schloss er jedoch aus, dass die Polizeiaktion gezielt die linke Szene verunsichern sollte.
<ul> ~ http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=580656</ul>

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