- Lauschangriff z.T. verfassungswidrig (A) - dottore, 03.03.2004, 10:18
- Re: Lauschangriff z.T. verfassungswidrig (A) jetzt aber Feuer unterm Arsch - kizkalesi, 03.03.2004, 10:40
- Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes - dottore, 03.03.2004, 12:13
- Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes/ja - aber nicht mehr meins - kizkalesi, 03.03.2004, 12:38
- Oder beherzter Beamter? - Euklid, 03.03.2004, 17:17
- Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes... es gibt so viele... - Uwe, 03.03.2004, 17:43
- Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes - Stimmt! - bernor, 03.03.2004, 23:43
- Re: jetzt aber Feuer unterm Arsch - im Affenstall - kizkalesi, 03.03.2004, 14:52
- Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes - dottore, 03.03.2004, 12:13
- Muss die NSA jetzt Bad Ampfling schliessen??? - XERXES, 03.03.2004, 11:02
- Und hier der Neusprech vom Justizmysterium:"Lauschangriff verfassungsgemäß" - RetterderMatrix, 03.03.2004, 21:16
- Die Zypries vom Justizmysterium hat erst neulich Ihre Blödheit dokumentiert - LenzHannover, 04.03.2004, 02:31
- Re: Die Zypries vom Justizmysterium hat erst neulich Ihre Blödheit dokumentiert - Euklid, 04.03.2004, 08:15
- Die Zypries vom Justizmysterium hat erst neulich Ihre Blödheit dokumentiert - LenzHannover, 04.03.2004, 02:31
- Re: Lauschangriff z.T. verfassungswidrig (A) jetzt aber Feuer unterm Arsch - kizkalesi, 03.03.2004, 10:40
Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes - Stimmt!
-->Hi Dottore,
ein verfassungswidriges Gesetz ist logischerweise ex tunc nichtig. Dies schreibt das BVerfG nicht in seine Urteile (um den Staat zu"schützen", was ihm bei den vielen Verfassungswidrigkeiten bei Steuergesetzen dazu geführt hätte, dass alles Geld, das aufgrund eines nichtigen Steuergesetzes erhoben wurde, hätte zurückgezahlt werden müssen).
Das Gricht eiert sich aus diesem Problem heraus, indem es"Fristen" setzt, bis zu denen der Gesetzesstand geändert werden muss.
Dieses ist als solches verfassungswidrig!
Da sind wir wieder mittendrin, in der Machttheorie:
Der Begriff"Richter/richten" beinhaltete seit altersher nicht nur"Recht sprechen", sondern auch"regieren/gestalten, herrschen" und damit Macht ausüben (siehe auch die"Richter" im AT).
Erst die neuzeitlichen"demokratischen" Theoretiker erfanden die"Gewaltenteilung" - eben auch die Trennung einer"unabhängigen" Judikative von der Legislative und Exekutive.
Bleibt da noch der"Praxistest":
Kann es, auch in einer"Demokratie", bezogen auf einen Staat auf Dauer wirklich mehr als eine Machtinstitution geben?
Es bedarf also nur einer Handvoll beherzter Bürger, um dies vor das (möglicherweise nächst"höhere" Gericht, z.B. Straßburg) zu bringen oder die Verfassungsmäßigkeit solcher Verfassungsrechtssprechung vom BVerfG selbst überprüfen zu lassen.
Schade nur, wenn die Klage (zumindest vom BVerfG), als"unzulässig" eingestuft, möglicherweise gar nicht"angenommen" wird... eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus.
Und wenn doch: ob die Staatsmacht so etwas überhaupt akzeptieren würde, steht erst recht auf einem anderen Blatt... gerade in ihren ureigensten, sprich: steuerlichen, Angelegenheiten verfügt sie über eine enorme Urteils-Nichtanwendungs/-Verdrehungs-/Undsoweiter-Kompetenz.
Wenn sich doch was ändern sollte, dann das GG: BVerfG ade.
Also?
>Wer sich selbst in seinen"bürgerlichen Freiheiten" kastrieren lässt, muss sich über diesen aktuellen Staatszustand nicht wundern.
Eunuchen wurden seit jeher schon im zarten Knabenalter kastriert - da gab's später nix mehr zum"sich wundern"...höchstens über die Nicht-Eunuchen...
(jegliche diesbezügliche Assoziation zu noch"lebenden" staatlichen Provisorien, provisorisch im Strom der Zeit, wäre natürlich rein zufällig... [img][/img] )
Gruß bernor

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