- Einbruch mit Originalschlüssel unter Umständen versichert - Nachtigel, 05.03.2004, 09:58
Einbruch mit Originalschlüssel unter Umständen versichert
-->Beitrag Nr. 44487 vom 03.03.2004
Einbruch mit Originalschlüssel unter Umständen versichert
Eine Hausratversicherung muss unter Umständen auch dann einen Diebstahlschaden ersetzen, wenn der Einbrecher mit dem Originalschlüssel in das Haus eingedrungen ist. Voraussetzung ist aber, dass der Versicherungsnehmer den Diebstahl des Schlüssels nicht durch eigene Fahrlässigkeit ermöglicht hat.
Im konkreten Fall waren unbekannte Täter in die Wohnung einer Frau eingedrungen und hatten dort eine Kassette mit Schmuck sowie Bargeld in Höhe von 140.00 Euro entwendet. Zuvor hatten die Täter die Handtasche der Frau aus der Gartenlaube ihres Schrebergartens gestohlen. Darin befand sich auch der Hausschlüssel. Das Versicherungsunternehmen hatte eine Entschädigung mit der Begründung abgelehnt, es sei fahrlässig, eine Handtasche in einer nicht verschlossenen Laube abzustellen.
Nach dem Spruch des Versicherungsombudsmannes in Berlin (Az. 8328/2002-H) handelte die Schlüsselbesitzerin jedoch nicht fahrlässig. Da es sich bei dem Garten um ein eingezäuntes Privatgrundstück handelt und die Besitzerin die Laube regelmäßig aufsuchte, konnte sie nicht mit einem Diebstahl ihrer Tasche rechnen. Die Täter gingen dabei besonders geschickt vor, sodass die Versicherung den Schaden nach § 5 Nr. 1f) der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 84) ersetzen muss.
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