- Was ist denn mit der"Dummensteuer" (Spekulationssteuer)? Wird sie endlich abges - BRATMAUS, 05.03.2004, 17:32
- Re: Was ist denn mit der"Dummensteuer" (Spekulationssteuer)? Wird sie endlich abges - MC Muffin, 05.03.2004, 17:44
- Abschaffung der Spekulationssteuer sehe ich nicht, Eichel wird behaupten: - LenzHannover, 05.03.2004, 23:01
- Re: Abschaffung der Spekulationssteuer sehe ich nicht, Eichel wird behaupten: - MC Muffin, 06.03.2004, 14:44
- Abschaffung der Spekulationssteuer sehe ich nicht, Eichel wird behaupten: - LenzHannover, 05.03.2004, 23:01
- Re: Was ist denn mit der"Dummensteuer" (Spekulationssteuer)? Wird sie endlich abges - MC Muffin, 05.03.2004, 17:44
Was ist denn mit der"Dummensteuer" (Spekulationssteuer)? Wird sie endlich abges
-->Was ist denn mit der"Dummensteuer" (Spekulationssteuer)? Wird sie endlich abgeschafft?
Am 09. März 2004 wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Spekulationsbesteuerung für Wertpapiere mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, weil die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse nicht gewährleistet ist und damit der steuerliche Gleichheitsgrundsatz verletzt wird.
Den Stein ins Rollen brachte der Steuerrechtler Prof. Dr. Klaus Tipke, der die Spekulationssteuer als"Dummensteuer" bezeichnete. Nur rund 10 Prozent der Steuerpflichtigen geben die Veräußerungsgeschäfte an und die Finanzverwaltung hat(te) keine Möglichkeit, die Geschäfte zu kontrollieren und zu erfassen.
Dies verstoße gegen den steuerlichen Gleichheitsgrundsatz. Danach müsse der Staat nicht nur bei der Festsetzung der Steuern alle gleich behandeln, sondern auch bei der Durchführung der Besteuerung.
Nach Expertenmeinung wird das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von Spekulationsgewinnen für grundgesetzwidrig erklären. Die Verfassungsrichter werden der Politik auftragen, für eine bessere Erfassung von Einkünften aus Wertpapierbesitz zu sorgen.
Sollte es dazu kommen, dass das Gericht § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1997 maßgeblichen Neufassung des EStG für verfassungswidrig einstuft, dann erhalten die (dummen) Steuerpflichtigen bei noch nicht endgültigen Bescheiden die darauf lastende Steuer und die Verzinsung von der Finanzverwaltung zurück.
Über den § 23 EStG wird nicht nur in der o.g. Fragestellung geurteilt; das BVerfG soll auch darüber befinden, ob die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücken von zwei auf zehn Jahre ab dem Veranlagungszeitraum 1999 grundgesetzwidrig ist.
Auch hier ist man sich einig, dass die steuerlich rückwärtige Einbeziehung bereits abgelaufener Fristen (zwei Jahre), gegen den Vertrauensschutz des Grundgesetzes verstößt.
Ergo: Diesmal ist der"Dumme" der Gewinner.
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Die MVB & CIE. Müller von Baczko Steuerberatungsgesellschaft mbH Gesellschaft wurde 1986 in Köln gegründet und hat Niederlassungen in Berlin, Frankfurt (Oder), Wittenberg und Dresden. An den insgesamt fünf Standorten arbeiten rund 60 Mitarbeiter und fünf Berufsträger (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer).
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