- Bund: Bruttokreditaufnahmen nach Laufzeitklassen - marsch, 05.03.2004, 17:31
- Re: Bund: Clusterfälligkeiten als Horrorszenario - Theo Stuss, 05.03.2004, 18:14
- Re: Genau so! Die Marsch-Grafik ist superb (o.Text) - dottore, 05.03.2004, 18:23
- Re: Bund: Clusterfälligkeiten als Horrorszenario - fridolin, 05.03.2004, 19:35
- Re: Der Einwand zieht nicht - Theo Stuss, 06.03.2004, 10:57
- Wunderbar und sehr gut! posting kommt in die Sammlung. (o.Text) - Zandow, 05.03.2004, 18:20
- Re: Bund: Bruttokreditaufnahmen nach Laufzeitklassen/ Danke!!!! (o.Text) - ---Elli---, 05.03.2004, 18:39
- Bilder sagen mehr als 1000 Worte! (o.Text) - MC Muffin, 05.03.2004, 18:51
- Re:.. nach Laufzeitklassen -- Eine Idee - JoBar, 05.03.2004, 19:00
- Der Pleitegeier wird direkt eingeladen - politico, 05.03.2004, 20:12
- Pfandbriefe tatsächlich nur zu 50 % durch GruBo gedeckt? - TUX, 05.03.2004, 20:24
- Re: Pfandbriefe tatsächlich nur zu 50 % durch GruBo gedeckt? - dottore, 05.03.2004, 20:58
- Re: Ergänzung ex Ges. üb. Pfbriefe usw. - dottore, 06.03.2004, 13:47
- Re: Ergänzung ex Ges. üb. Pfbriefe usw. - TUX, 06.03.2004, 15:17
- Re: Ergänzung ex Ges. üb. Pfbriefe usw. - Popeye, 06.03.2004, 15:29
- Re: Ergänzung ex Ges. üb. Pfbriefe usw. - TUX, 06.03.2004, 16:33
- Re: Ergänzung ex Ges. üb. Pfbriefe usw. - Popeye, 06.03.2004, 16:42
- Re: Ergänzung ex Ges. üb. Pfbriefe usw. - TUX, 06.03.2004, 20:43
- Re: Ergänzung ex Ges. üb. Pfbriefe usw. - Popeye, 06.03.2004, 16:42
- Re: Ergänzung ex Ges. üb. Pfbriefe usw. - TUX, 06.03.2004, 16:33
- Re: Ergänzung ex Ges. üb. Pfbriefe usw. - Popeye, 06.03.2004, 15:29
- Re: Ergänzung ex Ges. üb. Pfbriefe usw. - TUX, 06.03.2004, 15:17
- Re: Pfandbriefe tatsächlich nur zu 50 % durch GruBo gedeckt? - TUX, 06.03.2004, 14:07
- Re: Ergänzung ex Ges. üb. Pfbriefe usw. - dottore, 06.03.2004, 13:47
- Re: Pfandbriefe tatsächlich nur zu 50 % durch GruBo gedeckt? - dottore, 05.03.2004, 20:58
- Re: Bund: Clusterfälligkeiten als Horrorszenario - Theo Stuss, 05.03.2004, 18:14
Pfandbriefe tatsächlich nur zu 50 % durch GruBo gedeckt?
-->Erstmal Beifall für Marschs Diagramme [img][/img]
Ich möchte hier nun mal diverse Aussagen zu Pfandbriefen aufgreifen:
> [...] gedeckte Bankschuldverschreibungen (Pfandbriefe, die ihrerseits
> inzwischen zu 50 % durch Staatsanleihen"gedeckt" sind), bei denen noch
> zum Teil die Möglichkeit der Vollstreckung in Eigentum (Grund und Boden)
> besteht
Ist wohl aus <a target=_blank href=http://www.iksf.uni-bremen.de/symposium/downloads/Martin-Symp.pdf> Macht, der Staat und die Institution des Eigentums</a> entnommen.
Ich habe bisher immer gedacht, Pfandbriefe sind ein sicherer Hafen.
Ich hinterfrage nun die Aussage von Paul C. Martin, dass"Pfandbriefe
inzwischen durch Staatstitel besichert werden". Ich konnte bisher jedoch
keinen Beleg für diese These finden.
Paul C. Martin meint in"Macht, der Staat und die Institution des Eigentums":
"Wer in Deutschland glaubt, mit einem Pfandbrief letztlich auf die
Verwertungsmöglichkeit eines realen Pfandes zugreifen zu können, also
auf ein Grundstück, irrt sich gewaltig. Neu emittierte Pfandbriefe sind
inzwischen zur Hälfte bereits mit Staatstiteln"besichert" und deshalb
überhaupt nicht mehr vollstreckbar."
Die Betonung liegt wohl auf"Neu emittierte". Schade, dass das in dem
Skript nicht näher erklärt wird.
Wikipedia gibt zum Pfandbrief auch nicht wirklich viel her
http://de.wikipedia.org/wiki/Pfandbrief:
"Die Sicherheit des Pfandbriefes (Mündelsicher, Lombardfähig und
Deckungsstockfähig) wird durch Grundpfandrechte innerhalb von 60% des
Beleihungswerts von Grundstücken im Innland erreicht. In der Praxis werden
dazu die Werte in der Bank in einem Deckungsstock gesammelt und ein
Treuhänder wacht über die maximale Ausgabe von Anleihen im Rahmen der
Summe der Sicherheiten."
Das Hypothekenbankgesetz http://www.bafin.de/gesetze/hypo.htm habe ich
mal kurz überflogen und das rausgesucht, was ich meine, was wichtig ist:
§ 10
Als Deckung für Hypothekenpfandbriefe dürfen nur Hypotheken benutzt werden,
welche den in den §§ 11 und 12 bezeichneten Erfordernissen entsprechen.
§ 11
(1) (weggefallen)
(2) Die Beleihung darf die ersten drei Fünftel des Wertes des Grundstückes
nicht übersteigen.
§ 12
(1) Der bei der Beleihung angenommene Wert des Grundstücks darf den durch
sorgfältige Ermittlung festgestellten Verkaufswert nicht übersteigen.
Bei der Feststellung dieses Wertes sind nur die dauernden Eigenschaften
des Grundstücks und der Ertrag zu berücksichtigen, welchen das Grundstück
bei ordnungsmäßiger Wirtschaft jedem Besitzer nachhaltig gewähren kann.
Also, von"Besicherung durch Staatstitel" o. ä. steht da nix!
Bitte um Aufklärung, besser: Belege.
Mit fragenden Grüßen
TUX

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