- Ausschluss des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten - Nachtigel, 05.03.2004, 23:45
Ausschluss des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten
--> Ausschluss des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten gemeinschaftsrechtswidrig (04.03.04)
FG München - STEUER-TELEX vom 04.03.04 - Steuerberatung
Der in § 15 Abs. 1 Buchst. a Nr. 1 UStG vorgesehene Ausschluss des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste Bewirtungsaufwendungen ist nicht mit der 6. EG-Richtlinie vereinbar.
Das Finanzamt hat gegen diese Entscheidung des FG München Revision eingelegt.
Tipp: Bei allen Umsatzsteuerbescheiden ab 1999 (Einführung des Vorsteuerausschlusses) sollten - soweit noch Nachprüfungsvorbehalte bestehen - Änderungsanträge nach § 164 Abs. 2 AO gestellt werden bzw. bei aktuellen Bescheiden Einsprüche eingelegt werden, um die Veranlagungen offen zu halten. Die Finanzämter geben solchen Anträgen und Rechtsbehelfen zwar zurzeit nicht statt. Allerdings kann unter Hinweis auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren (Az. V R 76/03) Ruhen des Verfahrens beantragt werden.
Download des vollständigen Urteils
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