- Urteil: Spekulationssteuer 1997 und 1998 nichtig - off-shore-trader, 09.03.2004, 10:25
- Ach Du grüne Neune... und jetzt? - Taktiker, 09.03.2004, 10:31
- Re: Ach Du grüne Neune... und jetzt? - off-shore-trader, 09.03.2004, 11:24
- sehe ich auch so... - Toby0909, 09.03.2004, 11:34
- Eichel hat ein Problem??? Der ist eins... Der ist so blöd, dass er bald noch - Ricoletto, 09.03.2004, 14:39
- Ja, Auswandern ist ja groß in Mode - Taktiker, 09.03.2004, 15:18
- Re: Ja, Auswandern ist ja groß in Mode - Euklid, 09.03.2004, 15:28
- Ja, Auswandern ist ja groß in Mode - Taktiker, 09.03.2004, 15:18
- Re: Ach Du grüne Neune... und jetzt? - off-shore-trader, 09.03.2004, 11:24
- hier der Text - off-shore-trader, 09.03.2004, 11:01
- Frage @ all - MC Muffin, 09.03.2004, 11:22
- Und wie bekommen wir nun unsere gezahlten Steuern zurück? - off-shore-trader, 09.03.2004, 11:20
- Ohne fristgerechten Einspruch oder Vorläufigkeit guckst Du in die Röhre! (o.Text) - Silberblick, 09.03.2004, 11:31
- Also doch der befürchtete Spagat des BVG - Silberblick, 09.03.2004, 11:38
- Re: Also doch der befürchtete Spagat des BVG - MC Muffin, 09.03.2004, 11:48
- nochwas - MC Muffin, 09.03.2004, 11:49
- Re: Also doch der befürchtete Spagat des BVG - MC Muffin, 09.03.2004, 11:48
- Ach Du grüne Neune... und jetzt? - Taktiker, 09.03.2004, 10:31
Urteil: Spekulationssteuer 1997 und 1998 nichtig
-->HANDELSBLATT, Dienstag, 09. März 2004, 10:22 Uhr
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
Urteil: Spekulationssteuer 1997 und 1998 nichtig
Die so genannte Spekulationssteuer war in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig, weil der Fiskus mangels ausreichender Kontrolle nur die ehrlichen Steuerzahler zur Kasse gebeten hat. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden.
HB KARLSRUHE. Die Besteuerung von Gewinnen aus Wertpapiergeschäften in den Jahren 1997 und 1998 war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig.
Die Richter erklärten die Regelung im Einkommenssteuergesetz wegen einer Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen in ihrem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil für nichtig und folgten damit einer Vorlage des Bundesfinanzhofs. Die Steuerpflicht sei damals kaum durchsetzbar gewesen und verstoße damit gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Art der Steuererhebung lade geradezu zu rechtswidrigem Handeln ein. Damit müssten Steuerzahler, die in diesen beiden zwei Jahren Gewinne auf Aktiengeschäfte gemacht haben, keine Einkommenssteuer darauf zahlen, urteilte der Zweite Senat. (Az.: zwei BvL 17/02)
Über die ab 1999 geltende geänderte Regelung urteilten die Richter nicht.
In dem Verfahren ging es um die Besteuerung von Gewinnen aus Wertpapiergeschäften, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Papiere sechs Monate lagen. Seit 1999 beläuft sich die Spekulationsfrist auf zwölf Monate, seither können Gewinne und Verluste verrechnet werden. Wegen des Verfahrens beim Verfassungsgericht musste die Spekulationssteuer bisher nicht bezahlt werden, wenn der Steuerzahler dies beantragt hatte.

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