- Es wird hart für die Speckgürtelbewohner in Absurdistan - Euklid, 09.03.2004, 12:37
- Quelle? - fridolin, 09.03.2004, 12:49
- Re: Quelle? - Euklid, 09.03.2004, 13:17
- Quelle: - Helmut, 09.03.2004, 13:23
- Re: Es wird hart für die Speckgürtelb. ** BR gilt nur für unbebaute Grundstücke! - Herbi, dem Bremser, 09.03.2004, 13:04
- Re: Es wird hart für die Speckgürtelb. ** BR gilt nur für unbebaute Grundstücke! - Euklid, 09.03.2004, 13:30
- Relativ gesehen gut für Mieter - Taktiker, 09.03.2004, 14:59
- Quelle? - fridolin, 09.03.2004, 12:49
Re: Es wird hart für die Speckgürtelb. ** BR gilt nur für unbebaute Grundstücke!
-->>Die Einheitswerte sollen abgeschafft werden.
>Grundlage der Besteuerung sind künftig die Bodenrichtwerte - bei unbebauten Grundstücken zu 100%, bei bebauten Grundstücken zu 70%.
>Dies ist in Bayern und Rheinland-Pfalz vorgesehen.
Bodenrichtwerte
Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich bis zum 31. März des laufenden Jahres, zum Stichtag 31.12. des Vorjahres ermittelt.
Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Moin EUKLID,
bitte gib Quelle über bebaute Grundstücken zu 70%
Gruß
Herbi
<ul> ~ zum Bodenrichtwertinformationssystem boris</ul>

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