- Es wird hart für die Speckgürtelbewohner in Absurdistan - Euklid, 09.03.2004, 12:37
- Quelle? - fridolin, 09.03.2004, 12:49
- Re: Quelle? - Euklid, 09.03.2004, 13:17
- Quelle: - Helmut, 09.03.2004, 13:23
- Re: Es wird hart für die Speckgürtelb. ** BR gilt nur für unbebaute Grundstücke! - Herbi, dem Bremser, 09.03.2004, 13:04
- Re: Es wird hart für die Speckgürtelb. ** BR gilt nur für unbebaute Grundstücke! - Euklid, 09.03.2004, 13:30
- Relativ gesehen gut für Mieter - Taktiker, 09.03.2004, 14:59
- Quelle? - fridolin, 09.03.2004, 12:49
Quelle:
-->Weil die Quellenangabe nicht Euklids Stärke ist (der Schreiber dieser Zeilen nimmt aber sein Bemühen zur Kenntnis), muss wieder mal ein Ausländer aushelfen (den Spargel müssen die Polen ernten, die Links die Ã-sis liefern, es geht unverkennbar abwärts mit Deutschland [img][/img] ):
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25.02.2004
Eine Reform, die für viele Münchner teuer wird
Die Grundsteuer soll reformiert werden: Bemessungsgrundlage ist derzeit noch der „Einheitswert“. Diese Einheitswerte betragen meist nur einen Bruchteil des tatsächlichen Verkehrswertes der Immobilie, da sie auf den Wertverhältnissen der Jahre 1964 bzw. 1974 basieren. Nach einem Reformvorschlag der Länder Bayern und Rheinland-Pfalz soll die Grundsteuer jetzt anhand der aktuellen Grundstückswerte, also nach dem Bodenrichtwert sowie den Wohn- und Nutzflächen des Anwesens ermittelt werden.
„Diese Berechnungsweise wird in Gebieten mit hohen Grundstückswerten, insbesondere in Ballungsgebieten wie München, zu einer drastischen Erhöhung der Grundsteuer führen“, warnt Rudolf Stürzer, Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins München. Haus+Grund rechnet am Beispiel eines Mietshauses mit 20 Parteien in Haidhausen vor, dass sich die Grundsteuer auf knapp 3000 Euro um rund 140 Prozent steigern würde. „Zur Umsetzung der Reform wird ein immenser Verwaltungsaufwand erforderlich sein“, prophezeit Stürzer zudem. „Während Wohnungen und Grundstücke bisher nur im Einzelfall - im Erbfall oder bei einer Schenkung - neu bewertet werden mussten, wären es zur Umsetzung der Reform rund 30 Millionen.“ Da sich die Grundstückswerte laufend verändern, werde der Verwaltungsaufwand zur Aktualisierung anhalten. Dem Eigentümer wird die Überprüfung seines Grundsteuerbescheides schwer fallen, da er hierzu auch den amtlichen Bodenrichtwert seines Grundstücks kennen muss. Dieser Bodenrichtwert ergibt sich zwar aus der jeweiligen Bodenrichtwertkarte, die alle zwei Jahre neu erscheint, doch die kostet für München 450 Euro. Schlechte Nachrichten auch für Mieter: Die Grundsteuer kann in voller Höhe auf die Miete umgelegt werden. „Eine wertunabhängige Bemessungsgrundlage - ausschließlich nach der vorhandenen Wohn- bzw. Nutzfläche -wäre nicht nur die praktikablere sondern auch die gerechtere Alternative“, sagt Stürzer. Aber angesichts der kommunalen Finanzmisere sei die Versuchung groß, „die leeren Kassen mit Mehreinnahmen aus der Grundsteuer etwas aufzufüllen - auf Kosten der Eigentümer und der Mieter.“
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