- @EUKLID - Liebhaberei ist dem Fiskus nicht lieb - Nachtigel, 09.03.2004, 10:30
- Re: @EUKLID - Liebhaberei ist dem Fiskus nicht lieb - ocjm, 09.03.2004, 12:37
- Re: @EUKLID - Liebhaberei ist dem Fiskus nicht lieb - Ciliegia, 09.03.2004, 14:06
- Da wird Euklid keine Probleme haben. Problem ist *Frau* Doktor, die - LenzHannover, 10.03.2004, 12:21
- Re: @EUKLID - Liebhaberei ist dem Fiskus nicht lieb - ocjm, 09.03.2004, 12:37
Re: @EUKLID - Liebhaberei ist dem Fiskus nicht lieb
-->>War ja auch dum von Ihr, die Verluste aus gewerbebetrieb so geltend zu machen.
>Anders wird ein Schuh daraus.
>Die Patienten in Ramen der gesetzlichen Möglichkeiten behandeln und wie Zahnärzt eun Zusatzhonorar fordern.
>Da die Suchtpatienten in der regel sozial bedürftig sind, kann dann über eine Spedenquittung die Barmherzigkeit, sofern sie denn vorliegt, steuerlich absetzbar gemacht werden.
>ocjm
...die Absetzbarkeit von mildtätigen Spenden beschränkt sich aber auf 5% des Einkommens. Insofern wäre der genannten Ärztin auf diesem Weg bei den genannten Beträgen auch nicht geholfen...
MfG Ciliegia

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