- GEMA Wahnsinn - dürfen die das? - beni, 09.03.2004, 17:16
- Re: GEMA Wahnsinn - dürfen die das? - Nachfrager, 09.03.2004, 17:30
- falsch? - Toby0909, 09.03.2004, 18:00
- Haut schon hin - Nachfrager, 09.03.2004, 18:14
- Re: Haut schon hin / wohl kaum - P, 09.03.2004, 18:52
- Hast Recht - Nachfrager, 09.03.2004, 19:41
- Re: Haut schon hin / wohl kaum - Chrizzy, 10.03.2004, 00:24
- Re: Haut schon hin / wohl kaum - biker, 10.03.2004, 00:42
- Re: Haut schon hin / wohl kaum - P, 09.03.2004, 18:52
- Haut schon hin - Nachfrager, 09.03.2004, 18:14
- Wird er zahlen müssen, wobei ich es über die türkische - LenzHannover, 10.03.2004, 15:19
- falsch? - Toby0909, 09.03.2004, 18:00
- Re: GEMA Wahnsinn - dürfen die das? - Nachfrager, 09.03.2004, 17:30
Re: GEMA Wahnsinn - dürfen die das?
-->Hallo,
drucke folgendes Schreiben aus und setze seinen Namen ein.
Gruß
Nachfrager
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom xx.xx.2004 fordern Sie mich auf, auf Grund öffentlicher Wiedergabe von GEMA-pflichtigem Musikmaterial einen Vertrag mit Ihnen abzuschließen.
Dazu ist folgendes zu sagen:
1. In meinem Geschäft befindet sich keine Stereoanlage, mit der ich derartiges, auf Wechselmedien wie CDs oder Musikkassetten produziertes Musikmaterial wiedergeben könnte. Es ist lediglich ein Fernseher vorhanden.
2. Entrichte ich die GEMA-Gebühren für meinen im Geschäft befindlichen Fernseher regelmäßig.
Somit entfällt jede Notwendigkeit zum Abschluss eines Vertrages.
Mit freundlichem Gruß
Erhan Weißnichtwieerheißt

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