- Fahrzeugschein? Nur wenn Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt wird! - JoBar, 10.03.2004, 08:24
- Fiskus Nds. beschäftigt angeblich 50-70 Beamte fürs Inkasso der Kfz-Steuer (o.Text) - LenzHannover, 11.03.2004, 13:02
- Re: 50-70 Arbeitslose wenn die Kfz-Steuer auf die Benzin-Steuer umgelegt würde - JoBar, 11.03.2004, 13:12
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Fahrzeugschein? Nur wenn Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt wird!
-->Kfz-Steuer: Säumigen Zahlern auf der Spur
(htz) Mit einer neuen Verordnung wird vom 1. März an auch in Gifhorn gegen zahlungsfaule Autofahrer vorgegangen: Einen Fahrzeugschein bekommt künftig nur, wer dem Straßenverkehrsamt eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt. Grund: Das Land beklagt seit Jahren hohe Rückstände an Kraftfahrzeugsteuern. Experten bezweifeln jedoch die Wirksamkeit der Verordnung.
„Die Landkreise sehen dem generell etwas skeptisch entgegen”, sagt Helmut Schulz vom Straßenverkehrsamt. Zum einen bedeute es einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die Zulassungsstellen: „Das Personal muss sich nun länger mit dem Kunden beschäftigen.” Zum anderen zweifelt Schulz am Erfolg der Maßnahme: Wer nicht zahlen will oder kann, der könne auch einfach sein Konto wechseln.
Ähnlich sieht es Dieter Mette vom Gifhorner Finanzamt: „Die Verordnung fängt die Fälle auf, die bisher die Zahlung vergessen haben.” Noch müsse geklärt werden, was passiert, wenn die Zahlungsdeckung nicht vorhanden sei. „Das Zahlungsproblem ist bei uns aber generell nicht so groß wie in Großstädten.”
Der Vorteil für die Finanzämter liegt in der Personaleinsparung. Die zwangsweise Eintreibung von überwiegend kleinen Beträgen habe zu einem gewaltigen Verwaltungsaufwand geführt. Wer bereits einen Fahrzeugschein besitzt, muss seine Zahlungsart jetzt aber nicht umstellen.
Gifhorn, 09.02.2004 21:49
Quelle http://www.aller-zeitung.de/az-lokal/227755.html
Sprachlos
J

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