- Wie Steuerzahler vom Speku-Urteil profitieren - Nickelman, 10.03.2004, 12:51
Wie Steuerzahler vom Speku-Urteil profitieren
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10.03.2004 10:15
Wie Steuerzahler vom Speku-Urteil profitieren
Das Karlsruher Urteil zur Spekulationssteuer hat praktische Konsequenzen für jeden Bürger. Boerse.ARD.de sprach darüber mit Günter Hagemann, Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft Controltax.
Ungeliebt, aber lukrativ: Die Steuererklärung
Boerse.ARD.de: Was bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fĂĽr die Steuerpflichtigen?
Hagemann: Im Prinzip bestätigt sich die Regel, dass ein guter Steuerberater prinzipiell keinen Steuerbeschied des Finanzamts akzeptiert. Also sollten Bürger fortan viel häufiger Einspruch einlegen, vor allem wenn sie Zweifel haben.
Boerse.ARD.de: Wie legt man Einspruch ein?
Hagemann: Man muss das schriftlich tun, sobald man den Steuerbescheid erhalten hat. Die Einspruchsfrist liegt bei einem Monat. Und dann reicht als BegrĂĽndung im Prinzip ein einzelner Aspekt. Man kann schlicht auf offene Gerichtsverfahren hinweisen.
Boerse.ARD.de: Erhalten die BĂĽrger, die 1997 und 1998 Steuern auf Aktiengewinne bezahlt haben, ihr Geld automatisch vom Fiskus zurĂĽck?
Hagemann: Das sollte so sein, aber es ist wohl besser, wenn man selbst aktiv wird und sich in einem Schreiben an das zuständige Finanzamt auf den Einspruch und das aktuelle Gerichtsurteil bezieht. Dann sollte das Geld binnen vier bis acht Wochen auf dem Konto sein.
Boerse.ARD.de: Und was ist mit den Fällen von 1999 bis 2003?
Hagemann: Ich denke, da kommt noch was auf den Fiskus zu. Wer Einspruch gegen seinen Bescheid eingelegt hat, der kann klagen. Die Chancen für ein ähnliches Urteil wie heute, so meine ich, stehen gut.
Das Gespräch führte Markus Zydra.
<ul> ~ http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_50377</ul>

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