- Kabinett beschließt Anhebung der Sozialhilfe - Cichetteria, 10.03.2004, 14:57
Kabinett beschließt Anhebung der Sozialhilfe
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<font size="4">Kabinett beschließt Anhebung der Sozialhilfe</font>
Bezieher von Arbeitslosengeld II profitieren auch
Sozialhilfeempfänger bekommen ab dem nächsten Jahr mehr Geld. Foto: Archiv
Berlin (rpo). Ab dem kommenden Jahr beziehen Sozialhilfeempfänger und Langzeitarbeitslose mehr Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. Eine entsprechende Regelsatzverordnung hat das Kabinett heute verabschiedet. Demnach bekommen Bezieher monatlich 345 Euro im Westen und 331 Euro im Osten bekommen.
Dies beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in einer Regelsatzverordnung. Die bisherigen Sozialhilfesätze liegen nach Angaben des Sozialministeriums mit durchschnittlich 298 Euro im Westen und 285 Euro im Osten deutlich niedriger.
Allerdings sind in den höheren Beträgen künftig auch Pauschalen für Einmalleistungen enthalten, die Sozialhilfeempfänger bisher einzeln beantragen müssen. Nun sollen die Bezieher mit der etwas höheren Summe selbst wirtschaften.Mit der Verordnung wird die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe vorbereitet. Die Beträge gelten auch für das neue Arbeitslosengeld II, das zum 1. Januar 2005 eingeführt werden soll.
Über die Verordnung sollen Kinder bei den Leistungen besser gestellt werden als bisher, wie das Ministerium weiter mitteilte. Kinder unter sieben Jahren bekommen bisher den halben Regelsatz, wenn sie in Paarhaushalten wohnen, und 55 Prozent, wenn sie in Haushalten mit allein Erziehenden leben.
Nun sollen die 472.000 betroffenen Kinder 29 Euro (27 Euro im Osten) in Paarhaushalten und 15 Euro (14 Euro) bei allein Erziehenden mehr bekommen.Kinder bis 14 Jahre erhalten künftig 60 Prozent des Regelsatzes, Jugendliche darüber 80 Prozent, wie das Ministerium weiter erläuterte. Den Ländern wird allerdings weiter die Möglichkeit eingeräumt, von den genannten Regelsätzen abzuweichen. Das soll regionalen Unterschieden Rechnung tragen.
Schon bisher unterschieden sich die Sätze leicht. Die Länder müssen der Verordnung im Bundesrat zustimmen. Sie soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten
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