- Verfassungsbruch: der Skandal der Skandale - Tassie Devil, 15.03.2004, 06:57
- Re: Praktizierte Wahlverfahren sind aus mathematischer Sicht sowieso fragwuerdig - Pudelbirne, 15.03.2004, 08:09
- Re: Praktizierte Wahlverfahren sind aus mathematischer Sicht sowieso fragwuerdig - Tassie Devil, 15.03.2004, 09:36
- Re: Korrektur wg. Formatierungsfehler - Tassie Devil, 15.03.2004, 09:41
- Re: gleiche Wahl - gleiches Wahlrecht - Pudelbirne, 15.03.2004, 10:01
- Re:...und noch einen drauf - Tassie Devil, 15.03.2004, 10:35
- Re:...in der Tat - ein starkes Stueck - Pudelbirne, 15.03.2004, 11:34
- Re:...in der Tat - ein starkes Stueck - Tassie Devil, 15.03.2004, 21:50
- Re:...in der Tat - ein starkes Stueck - Pudelbirne, 15.03.2004, 11:34
- Re:...und noch einen drauf - Tassie Devil, 15.03.2004, 10:35
- Re: gleiche Wahl - gleiches Wahlrecht - Pudelbirne, 15.03.2004, 10:01
- Ach Tassie, selbst unser BGH gehört teilweise in die Tonne.... - LenzHannover, 15.03.2004, 15:03
- Re: Praktizierte Wahlverfahren sind aus mathematischer Sicht sowieso fragwuerdig - Pudelbirne, 15.03.2004, 08:09
Ach Tassie, selbst unser BGH gehört teilweise in die Tonne....
-->auf die schnelle habe ich bei Google nix gefunden, irgendwann gab es mal die Meinung, daß die Fallverteilung bei einem oberen Gericht nicht zufällig und somit unrechtmässig war. Wurde irgendwie glattgebügelt, insbesondere wohl auch wegen der Menge der Fälle. [img][/img]
Thema Immo-Betrug: Die einzige Hoffnung ist inzw. daß Richter Nobbe bald in Pension geht. Die Wünsche betroffener kann ich hier aus verständlichen Gründen nicht darlegen.
Der Strafantrag gegen den BGH-Richter wegen Rechtsbeugung und Vorteilsannahme wird wohl im Sande verlaufen und wohl keine Folgen haben.
http://www.manager-magazin.de/magazin/artikel/0,2828,257383,00.html
Im Namen der Banken Heft 8/2003
Der Vorsitzende des für die Kreditwirtschaft zuständigen BGH-Senats steht unter Beschuss.
Gerd Nobbe (59) genießt es, im Mittelpunkt zu stehen. Wenn der Vorsitzende Richter des Bankensenats am Bundesgerichtshof (BGH) mittags die Kantine betritt, geht er nicht einfach etwas essen. Nobbe hält Hof. Umringt von Richterkollegen und Mitarbeitern doziert der Westfale mit leicht nasaler Stimme über Fragen der Jurisprudenz.
Bei Schnitzel und Pommes lässt er keine Zweifel darüber aufkommen, wer die Richtlinienkompetenz hat: Nobbe gibt vor, was Recht und was Unrecht ist, zumindest im Finanzgewerbe.
Beseelt von so viel Wichtigkeit, manövriert sich der Topjurist zunehmend ins Abseits. Seit 1999, seit Nobbe dem für Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenat am BGH vorsitzt, häufen sich die Beschwerden wegen allzu bankenfreundlicher Entscheidungen.
Vor allem zehntausende Anleger, die mit fast wertlosen Wohnungen enorme Verluste erlitten, sind sauer auf den Karlsruher Richter. Denn Nobbe und seine Truppe haben eine Mitschuld der Geldhäuser, die den Investoren in den 90er Jahren die Kredite zum Kauf der Schrottimmobilien gaben, stets verneint. Und das, obwohl vieles darauf hindeutet, dass Banken und Finanzvertriebe bei der Milliardenabzocke kooperierten.
Nun droht der Streit um die Richtersprüche zu eskalieren. Anfang Juli stellte der Göttinger Anwalt Reiner Fuellmich (45) Strafanzeige gegen Nobbe wegen Rechtsbeugung und Vorteilsannahme. Ein schwerer Vorwurf, den Nobbe gegenüber manager magazin nicht kommentieren wollte.
Anhaltspunkte für solche Straftaten gibt es jedoch. Advokat Fuellmich gab zahlreiche Hinweise an die Staatsanwaltschaft Göttingen, die bis Mitte Juli noch nicht entschieden hatte, ob sie Ermittlungen aufnimmt. In seiner 46 Seiten umfassenden Anzeigeschrift versucht Jurist Fuellmich darzulegen, dass Nobbe zum Nachteil der Anleger geltendes Recht willkürlich nicht angewendet habe.
Nicht nur das. Der Robenträger habe aus dieser Rechtsbeugung sogar Vorteil genommen, schreibt Fuellmich. Auf Deutsch: Nobbe soll käuflich sein. Erweisen sich die Beschuldigungen als wahr, drohen dem BGH-Richter bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Frei erfunden ist das Konvolut von Anschuldigungen nicht. So erhielt Nobbe tatsächlich Geld aus bankennahen Kreisen. Im Mai 2001 hielt der BGH-Richter gegen Honorar einen Vortrag auf einer Tagung, die von der Zeitschrift"Wertpapier-Mitteilungen" veranstaltet wurde. An dem Fachblatt ist auch die"Interessengemeinschaft Frankfurter Kreditinstitute" beteiligt.
Wie viel Nobbe für seinen Beitrag bekam, ist nicht bekannt. Die auffällige Nähe des Richters zum Geldgewerbe gilt Fuellmich aber in jedem Fall als Beleg dafür, dass Nobbe Entscheidungen bewusst zum Vorteil der Finanzhäuser fällt.
Dass die Sprüche des Bankensenats zumindest äußerst fragwürdig sind, meinen auch namhafte Rechtswissenschaftler. Der BGH, so die Nobbe-Kritiker, hätte in vielen Fällen Anlegerklagen nicht einfach zugunsten der Banken abbügeln dürfen, sondern er hätte eine erneute Beweisaufnahme zur endgültigen Klärung der Sachlage anordnen müssen.
Und dann auch noch das: Selbst Richter unterer Instanzen, die dem BGH sonst fast blind folgen, urteilen mittlerweile entgegen den Vorgaben des XI. Senats.
Ein echtes Novum fĂĽr den selbstherrlichen Nobbe.
<ul> ~ http://www.manager-magazin.de/magazin/artikel/0,2828,257383,00.html</ul>

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