- Frage an Rechtsexperten - LOMITAS, 16.03.2004, 14:42
- Re: Frage an Rechtsexperten - ocjm, 16.03.2004, 15:34
- Re: Frage an Rechtsexperten - LOMITAS, 16.03.2004, 16:25
- Re: Frage an Rechtsexperten - mira, 16.03.2004, 16:19
- Re: Frage an Rechtsexperten - LOMITAS, 16.03.2004, 16:27
- Re: Frage an Rechtsexperten - mira, 16.03.2004, 17:09
- Re: Frage an Rechtsexperten - LOMITAS, 16.03.2004, 16:27
- Re: Frage an Rechtsexperten - ocjm, 16.03.2004, 15:34
Re: Frage an Rechtsexperten
-->>Durch diese Abtretung im Prozeß ändert sich nichts am Prozeßrechtsverhältnis: Die Parteien des Prozesses wechseln nicht, folglich schulden sie auch etwaig gegen sie festgesetzte Kosten oder haben eventuelle Erstattungsansprüche gegen Gegner oder Staatskasse.
>Der Kläger muß allerdings nach Abtretung seinen Antrag dahingehend ändern, daß er Zahlung an den Abtretungsempfänger verlangt, da er ja nicht mehr Anspruchsinhaber ist.
>Alles klar?
>Grüße
Hallo mira,
Der Kläger kann also seine vorausgelegten Kosten durch Festsetzungsbeschluß geltend machen und die Kohle behalten??
LOMITAS

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