- OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? - Vlad Tepes, 16.03.2004, 20:38
- Versuchs doch mal mit"metager.de" - Vinosoph, 16.03.2004, 21:21
- Re: OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? - Euklid, 16.03.2004, 21:25
- Re: OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? - Vlad Tepes, 16.03.2004, 21:31
- Re: OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? - Euklid, 16.03.2004, 21:41
- Re: OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? - Vlad Tepes, 16.03.2004, 21:48
- Re: OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? - Euklid, 16.03.2004, 21:56
- Re: OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? - Vlad Tepes, 16.03.2004, 22:12
- Re: OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? - Euklid, 16.03.2004, 21:56
- Re: OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? - Vlad Tepes, 16.03.2004, 21:48
- Re: OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? - nasowas, 16.03.2004, 22:23
- Wenn der Schadenverursacher keine HPV hat.. - Vinosoph, 16.03.2004, 22:47
- Re: Wenn der Schadenverursacher keine HPV hat.. - Vlad Tepes, 16.03.2004, 23:19
- So schlecht ist die Welt - Vinosoph, 16.03.2004, 23:36
- Re: Wenn der Schadenverursacher keine HPV hat.. - Vlad Tepes, 16.03.2004, 23:19
- Wenn der Schadenverursacher keine HPV hat.. - Vinosoph, 16.03.2004, 22:47
- Re: OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? - Euklid, 16.03.2004, 21:41
- wann bekommen schwachsinnige Spiegelkopierer endlich mal rot! - Tidel, 16.03.2004, 21:58
- Re: OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? - Vlad Tepes, 16.03.2004, 21:31
- Schnellschuss mit Google - Helmut, 16.03.2004, 22:28
Schnellschuss mit Google
-->>Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Sozial- bzw. Arbeitsamt die Haftpflichtvers., Hausratvers. etc. übernimmt?
>Bitte keine Antworten, wie:
>"Schau doch bei google.de!"
<font color=#0000FF>Schau doch bei Google!</font>
>Schon wenn das Wort Versicherung im Suchbegriff steht geht die Suche ganz woanders hin.
<font color=#0000FF>Ein wenig gefinkelter sollte die Abfrage schon sein.</font>
<font color=#FF0000>private Versicherungen
Die Sozialämter machen oft große Schwierigkeiten, sie innerhalb der Bedarfsberechnung anzuerkennen.
Dem Grunde nach angemessen sind Versicherungsbeiträge, die einen möglichen Bedarf abdecken, der ansonsten durch die Sozialhilfe gedeckt werden müsste (OVG NW FEVS 28, S. 412 ff.).
Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist ein - wenn auch noch so geringeres - Einkommen. Und wenn es nur Kindergeld oder Wohngeld ist.
Haftpflicht- oder Hausratversicherung gehören nach Meinung vieler Gerichte grundsätzlich nicht zum notwendigen Lebensunterhalt (OVG Lüneburg vom 20.07.1982, FEVS 33, S. 122ff.; OVG Bremen FEVS 38, S. 16, OVG Hamburg vom 22.08.1991,FEVS 43/93, S. 145; gegenteiliger Meinung (VGH Hessen vom 12.01.1987 - 9 TP 2632/86). Sie kann aber gewährt werden (OVG Berlin FEVS 33, S. 328).
Allerdings wird die Abzugsfähigkeit von Hausrat- und Haftpflichtversicherungen häufig trotzdem abgelehnt, weil nur tatsächliche Schadensfälle von der Sozialhilfe getragen würden, aber nicht mögliche Schäden. Sie müssten also dann im Schadensfall Antrag auf Übernahme durch die Sozialhilfe stellen.
Wenn Sie Arbeitseinkommen haben, sind die Sozialämter großzügiger. Dann werden Hausrat- und Haftpflichtversicherung regelmäßig abgesetzt. Wenn Sie überhaupt kein Einkommen haben, wird geprüft, ob z.B. die Versicherungen Teil des notwendigen Lebensunterhalts nach § 12 BSHG sind. Das gleiche gilt, wenn Sie die Versicherung abschließen, während Sie Sozialhilfe beziehen. Die Chancen sind dann schlecht.
Die Praxis ist auch in diesem Punkt alles andere als einheitlich. Die Sozialhilferichtlinien des Landes Baden-Württemberg sehen die Übernahme von Haftpflichtversicherungsbeiträgen in Rd.-Nr. 12.59 ausdrücklich vor.
Freiwillige Beiträge für eine Unfallversicherung, Kranken- bzw. Rentenversicherung (OVG Lüneburg FEVS 9, S. 22) und für eine Sterbegeldversicherung sind ebenfalls abzugsfähig, insbesondere wenn keine genügende Pflichtversicherung besteht.
Beiträge für eine Lebensversicherung, die der Vermögensbildung dient, werden grundsätzlich nicht anerkannt (BVerwG NDV 1989, S. 205). In besonderen Fällen ist es jedoch möglich. Wenn z.B. bereits eine längere Zeit Beiträge vom Hilfesuchenden eingezahlt wurden und wenn sie z.B. als Sterbegeldversicherung gedacht ist (OVG Münster vom 13.11.1979, FEVS 28, S. 412). Oder als Beitrag zu einer angemessenen Alterssicherung.
Es liegt im Ermessen des Sozialamts, Rechtsschutzversicherungen in besonderen Fällen als abzugsfähig anzuerkennen.
</font>
<ul> ~ Sozialhilfe-Leitfaden</ul>

gesamter Thread: