- Absurdistan live, Drogen dealen naja, einmal klauen = abschieben! - LenzHannover, 17.03.2004, 02:15
- 40 Tagessätze a 200 DM? - Spartakus, 17.03.2004, 12:10
- zumal man sich fragt, warum man mit einem solchen Verdienst Pullover klauen muss (o.Text) - igelei, 17.03.2004, 12:24
- Naund wird er halt sein Studium auf einer Arabischen Universität fortsetzen.. - Worldwatcher, 17.03.2004, 13:39
- So 1:1 aus der Zeitung rauskopiert, ich bin beim Arbeitsgericht ohne Anwalt auch - LenzHannover, 17.03.2004, 14:41
- Inzwischen im Juristenforum 123recht.net - Spartakus, 17.03.2004, 15:22
- zumal man sich fragt, warum man mit einem solchen Verdienst Pullover klauen muss (o.Text) - igelei, 17.03.2004, 12:24
- 40 Tagessätze a 200 DM? - Spartakus, 17.03.2004, 12:10
Absurdistan live, Drogen dealen naja, einmal klauen = abschieben!
-->Klauen muß bestraft werden, nur was unsere absurde Justiz hier abgezogen hat ist einfach absurd. Hätte der Junge mal Kurz"Asyl" gesagt, hätte er wohl fertig studieren können und ohne Folgen mit Drogen dealen können
(Leider kaum einer, gelegentlich aber heftig)
HAZ 10-3-2004 Pullover kostet die Ausbildung
Weil ein Student gestohlen hat, wird er heute abgeschoben / Anwalt: Rechtmäßig, aber unmenschlich
Ein marokkanischer Student hat seinen Kampf gegen die Ausländerbehörde verloren und muss heute Deutschland verlassen. Der Grund: Der 30-Jährige hat vor drei Jahren in einem Innenstadt-Kaufhaus einen Pullover gestohlen. Sein Anwalt Holger Thies spricht von einem gnadenlosen System. „Es wird stur nach Paragrafen entschieden, statt jeden Fall einzeln zu prüfen.“ Das sei zwar rechtmäßig, aber unmenschlich.
Abdelwahed R. ist Anfang 2000 nach Hannover gekommen, um hier Informationstechnik an der Fachhochschule zu studieren. Nach Aussage seines Dekans gilt er als Vorzeige-Student, der rasch die deutsche Sprache gelernt und vor wenigen Monaten sein Vordiplom abgeschlossen hat. Doch 2001 stahl er dann den Pullover. „Dafür gibt es keine Entschuldigung, das war eine absolute Dummheit von mir“, sagt R., der sich so sehr geschämt hat, dass er ohne Anwalt zur Verhandlung gegangen war. „Ich wollte nur, dass der Albtraum schnell vorbei ist“, sagt der 30-Jährige. Er akzeptierte noch im Gerichtssaal die Geldtrafe von 40 Tagessätzen - zusammen rund 8000 Mark. Danach konzentrierte er sich wieder auf sein Studium.
R.s Bruder, der seit zehn Jahren in München lebt und bei Siemens arbeitet, finanziert das Studium - und zahlt auch die Strafe. Eineinhalb Jahre nach dem Vorfall dann der Schock für die Familie: Die Ausländerbehörde verfügte, dass R. das Land verlassen muss, wie alle Straftäter, die zu mehr als 30 Tagessätzen verurteilt werden. Erst jetzt nahm sich der 30-Jährige, der seit dem Vorfall nicht mehr straffällig geworden ist, einen Anwalt.
„Schon damals in der Verhandlung hätte er in Begleitung eines Verteidigers mit Sicherheit eine Strafe unter 30 Tagessätzen bekommen“, sagt Holger Thies. „Mir hat man von den Konsequenzen, die diese Strafe mit sich bringt, damals nichts erzählt“, sagt R.
Anwalt Thies zog erst vor das Verwaltungsgericht, dann vor das Oberverwaltungsgericht - ohne Erfolg. „Dort werden weder die Lebensgeschichte noch die Umstände der Tat geprüft, sondern lediglich geschaut, ob jemand eine höhere Strafe als 30 Tagessätze erhalten hat oder nicht“, sagt Thies.
Heute um 10 Uhr geht das Flugzeug fĂĽr Abdelwahed R. zurĂĽck in die Heimat.

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