- @odin - Durchgriffshaftung bei GbR - Trixx, 19.03.2004, 13:01
- Tag brauche mehr input - Odin, 19.03.2004, 13:57
- Re: Tag brauche mehr input - monopoly, 19.03.2004, 14:10
- Tag brauche mehr input - Odin, 19.03.2004, 14:24
- Re: Tag brauche mehr input - monopoly, 19.03.2004, 16:34
- Tag brauche mehr input - Odin, 19.03.2004, 14:24
- Vielleicht hängt das damit zusammen - Euklid, 19.03.2004, 15:47
- Re: Vielleicht hängt das damit zusammen - Euklid, 19.03.2004, 15:51
- Re: Tag brauche mehr input - Trixx, 19.03.2004, 16:20
- Re: Tag brauche mehr input - monopoly, 19.03.2004, 14:10
- Tag brauche mehr input - Odin, 19.03.2004, 13:57
Re: Tag brauche mehr input
-->>>>>In meinem Bekanntenkreis hat einer sein gesamtes Vermögen - nicht nur das GbR Objekt - verloren, weil er durch die Insolvenz seines GbR-Partners im Rahmen der sog. Durchgriffshaftung haftbar gemacht wurde. Ich empfehle dir dringend eine anwaltliche Beratung von einem Experten. Mit der Übernahme des Anteils vom Partner ist man nämlich noch lange nicht aus dem Schneider.
>>>Tag
>>>Nochmal danke für die Info. Mir ist nicht klar wie kann man auf mein Vermögen zugreifen kann? Die GBR betrift nur die Immobilie und dort wird alles bezahlt. Wo soll die Durchgriffshaftung geifen. Warum soll ich haften?
>>> Gruß Odin
>>Es geht um den Schutz des Gegenüber im Rechtsverkehr, wenn du ihm nicht anzeigst das du zB. im Namen einer Ges. mit beschr. Haftung auftrittst. Gemäß Â§ 736 ZPO erhält der Gläubiger einer GBR bei der Zwangsvollsteckung einen Titel gegen alle Gesellschafter, die Vollstreckung kann daneben noch in das Privatmerögen der gesellschafter erfolgen. Die BGB Ges. existiert in jedem Falle juristisch auch wenn du dir dessen nicht bewußt bist, VSS nach 705 BGB: -ab 2 Personen, Abschluß eines privatr Vertrages auch konkludent, zur gemeinschaftlichen Zweckverfolgung.
>>Kann dir das dann gerne noch ausführlicher mit meinem Lehrbuch erklären, muß aber erstmal Mittag essen ;-).
>Wäre nett von dir wenn es ausführlicher wäre. Ich bin verheiratet und habe 2 Söhne 3 und 8 Jahre. Hoffentlich geht das gut aus. Mache mir richtig Sorgen um meine Familie. Ich weis Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Aber wie soll man sich durch fragen schlau machen wenn man nicht weis wonach man fagen soll. Das ist doch eine Schlage die sich in den Schwanz beist.
>Gruß Odin
Der Fall könnte dadurch das das Vollstreckungsrecht u. Kreditsicherungsrecht auch noch mit reinkommt doch langwieriger zu bearbeiten sein, als ich zunächst dachte. War das damals eine sog."Haustürsituation?" dann könnte ja für dich das Haustürwiderrufgestz gelten zur Rückabwicklung, siehe auch bei www.wallstreet-online.de unter hypovereinsbank unter Neuer Banken-Schock!!!!!! BGH-Urteil ist da
Hinweistext
bzw. www.immobilienbetrug.de.
Ich denke mal es ist das was euklid schreibt, weil der Beleihungswert nicht mehr reicht, wollen die Banken das Objekt loswerden. Es hieß damals nach dem BGh Urteil jetzt geht die HVB pleite wenn alles rückabgewickelt wird. Wo ist es denn im Osten? Deshalb werden ja auch die Plattenbauten abgerissen, um die Banken zu retten, stand kürzlich im Spiegel auch bei W:O unter Immobilien.
Ich denke mal es gibt noch gleichgelagerte Fälle bzw. Opfer die helfen können irgendwo im Netz.
Zur Vollstreckung bei einer GBR kann ich aber noch was raussuchen, aber eine Verbraucherinsolvenz dürfte sich doch verhindern lassen?

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