- Mal ne Frage an die Pfändungsexperten/Mahnbescheidexperten unter Euch - nasowas, 23.03.2004, 13:57
- 1. Mahnbescheid, 2. Vollstreckungsbescheid - Dieter, 23.03.2004, 14:30
- Re: Mal ne Frage an die Pfändungsexperten/Mahnbescheidexperten unter Euch - MC Muffin, 23.03.2004, 14:32
- Re: - ohne Einrede der Vorausklage - - Baldur der Ketzer, 23.03.2004, 14:57
- Re: Mal ne Frage an die Pfändungsexperten/Mahnbescheidexperten unter Euch - Hsi-yu chi, 23.03.2004, 18:22
- Danke für die Antworten /hat mich bestätigt wie ich es vermutet habe (o.Text) - nasowas, 23.03.2004, 21:59
Mal ne Frage an die Pfändungsexperten/Mahnbescheidexperten unter Euch
-->Bisher ging ich von folgendem aus:
Für eine Pfändung brauche ich einen Titel, also muss ich erst ein gerichtliches Mahnverfahren gegen einen Schuldner einleiten. Der Schuldner hat dabei natürlich das Recht auf Widerspruch bzgl. des Mahnbescheids. Wenn ich dann trotz Widerspruch pfänden will, muss ich einen Prozeß anstreben um mit dem Urteil (wenn ich Gewinne) ihn zu Pfänden.
Ausnahme hiervon sind wohl Finanzämter, die können wohl einfach Kontopfändungen vornehmen.
Jetzt habe ich eine Diskussion mit einem Freund gehabt, dessen Freundin ein bißchen zuviel mit dem Handy telefoniert hat, waren wohl fast 1000 Euro [img][/img]. Da die Lastschrift nicht eingelöst wurde von der Bank (das Mädel befindet sich noch in der Ausbildung) behauptet mein Freund nun, die hätten einfach eine Kontopfändung durchgeführt, so dass die Vieltelefoniererin nicht mehr über ihr Konto verfügen konnte. Ich kann das eigentlich nicht glauben, da muss doch vorher ein gerichtlicher Mahnbescheid eingegangen sein, dem nicht widersprochen wurde. Sonst könnte doch jeder kommen und einfach mal so ein Konto pfänden.
Weiß jemand hier die Voraussetzungen für eine Kontopfändung?

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