- Mal ne Frage an die Pfändungsexperten/Mahnbescheidexperten unter Euch - nasowas, 23.03.2004, 13:57
- 1. Mahnbescheid, 2. Vollstreckungsbescheid - Dieter, 23.03.2004, 14:30
- Re: Mal ne Frage an die Pfändungsexperten/Mahnbescheidexperten unter Euch - MC Muffin, 23.03.2004, 14:32
- Re: - ohne Einrede der Vorausklage - - Baldur der Ketzer, 23.03.2004, 14:57
- Re: Mal ne Frage an die Pfändungsexperten/Mahnbescheidexperten unter Euch - Hsi-yu chi, 23.03.2004, 18:22
- Danke für die Antworten /hat mich bestätigt wie ich es vermutet habe (o.Text) - nasowas, 23.03.2004, 21:59
1. Mahnbescheid, 2. Vollstreckungsbescheid
-->Gegen beides kann der Schuldner Widerspruch einlegen und es kommt zur Verhandlung mit Titel (oder auch nicht).
erst nach rechtsgültigem Vollstreckungsbescheid (ggf. gerichtlich festgestellt) kann es zur Vollstreckung kommen - außer Behörden, die außerhalb unseres Rechtssystem stehen.
Gruß Dieter

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