- Mal ne Frage an die Pfändungsexperten/Mahnbescheidexperten unter Euch - nasowas, 23.03.2004, 13:57
- 1. Mahnbescheid, 2. Vollstreckungsbescheid - Dieter, 23.03.2004, 14:30
- Re: Mal ne Frage an die Pfändungsexperten/Mahnbescheidexperten unter Euch - MC Muffin, 23.03.2004, 14:32
- Re: - ohne Einrede der Vorausklage - - Baldur der Ketzer, 23.03.2004, 14:57
- Re: Mal ne Frage an die Pfändungsexperten/Mahnbescheidexperten unter Euch - Hsi-yu chi, 23.03.2004, 18:22
- Danke für die Antworten /hat mich bestätigt wie ich es vermutet habe (o.Text) - nasowas, 23.03.2004, 21:59
Re: Mal ne Frage an die Pfändungsexperten/Mahnbescheidexperten unter Euch
-->So weit ich weis musst du als Normalsterblicher oder auch Firma einen TITEL haben um pfänden zu können und den kannst du nur über einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Bei Wiederspruch muss der jenige der pfänden will, natürlich weiter gehen.
Es kann auf keinen Fall jeder der will dein Konto pfänden das wäre ja noch schöner.

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