- Mal ne Frage an die Pfändungsexperten/Mahnbescheidexperten unter Euch - nasowas, 23.03.2004, 13:57
- 1. Mahnbescheid, 2. Vollstreckungsbescheid - Dieter, 23.03.2004, 14:30
- Re: Mal ne Frage an die Pfändungsexperten/Mahnbescheidexperten unter Euch - MC Muffin, 23.03.2004, 14:32
- Re: - ohne Einrede der Vorausklage - - Baldur der Ketzer, 23.03.2004, 14:57
- Re: Mal ne Frage an die Pfändungsexperten/Mahnbescheidexperten unter Euch - Hsi-yu chi, 23.03.2004, 18:22
- Danke für die Antworten /hat mich bestätigt wie ich es vermutet habe (o.Text) - nasowas, 23.03.2004, 21:59
Re: - ohne Einrede der Vorausklage -
-->Hallo,
bin zwar ersichtlich kein Fachmann, aber es gibt schon Situationen, bei denen sofort vollstreckt werden kann, z.B. bei dinglichen Lasten, oder, eventuell (da sind meine JUS-Kenntnisse nur rudimentärst) bei den ganzen Sicherheitsabtretungen und Bürgschaften der Banken.
Da heißt es immer, ohne Einrede der Vorausklage, die können sich also sofort auf den Bürgfen stürzen und müssen nicht gegen den Bürgschaftsbegünstigten erst mal alles durchklagen.
Ich denke, da gab es sicher im Kleingedruckten des Handy-Vertrages einen entsprechenden Passus.
Beste Grüße vom Baldur

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