- SCHEISS FINANZAMT! - Toby0909, 22.03.2004, 15:23
- Re: Wenn man mal das halbe Häusel mit 50 Euro abzieht, dann... - JLL, 22.03.2004, 16:44
- kann auch anders laufen - ManfredF, 22.03.2004, 18:06
- denen steht das Wasser bis zum Hals - EM-financial, 23.03.2004, 00:25
- Re: denen steht das Wasser bis zum Hals - Euklid, 23.03.2004, 08:41
- Re: @Toby: SCHEISS FINANZAMT! - Tassie Devil, 24.03.2004, 11:19
- @TD das mit der"Dienstaufsicht" habe ich schon gemacht... - Toby0909, 24.03.2004, 11:45
- Re: @Toby: noch ein Tipp - Tassie Devil, 24.03.2004, 12:15
- @TD: Frage - fridolin, 24.03.2004, 12:24
- Re: @Fridolin: Antwort - Tassie Devil, 24.03.2004, 15:12
- @TD: Frage - fridolin, 24.03.2004, 12:24
- Musterklagen vom Bund der Steuerzahler - Spekulationsgewinne - off-shore-trader, 24.03.2004, 13:01
- Re: @Toby: noch ein Tipp - Tassie Devil, 24.03.2004, 12:15
- @TD das mit der"Dienstaufsicht" habe ich schon gemacht... - Toby0909, 24.03.2004, 11:45
Re: @Toby: SCHEISS FINANZAMT!
-->>Sorry für den Kraftausdruck. Aber jetzt geht mir echt der Sack ab.
>Habe eine Wohung - 77 qm.
>Mein Schlafzimmer - 16 qm.
>Ein kleines Zimmer - 12 qm.
>Rest - 48 qm.
>So - ich vermiete das kleine Zimmer und im Rest der Wohnung kann der Mieter sich auch aufhalten (Wohnzimmer, Küche usw....)
>Ich nehme dafür 300 Euro.
>Zunächst hat das Finanzamt rumgestritten und"berechnet", daß der Grund- und Bodenanteil mit 1.000 Euro zu bewerten sei (bei einer Wohnanlage am Stadtrand mit viel grün........ - in der Innenstadt kann man froh sein, wenn man 1.000 Euro bekommt).
>Auf den Einsruch hin kommt nun folgendes:
>blablabla bei dieser Miete ist keine Gewinnerzielungsabsicht zu unterstellen..... folglich keine Werbungskosten.
>Das ist wohl der Hammer!
>12 qm + 1/2 Scheißhaus, 1/2 Couch und 1/2 Kühlschrank für 300 Euro und das Finanzamt unterstellt keine Gewinnabsicht!
>WAS SOLL DAS????
>Soll ich jetzt vielleicht 500 Euro Miete nehmen?
>Darf man an das FInanzamt schreiben:
>Lieber Finanzbeamter,
>bitte mieten Sie doch das Zimmer mit dem halben SCheisshaus für 500 Euro pro Monat - oder kennen Sie irgendein krankes Arschloch, das mir diesen Preis bezahlen würde????
>Sorry, aber mir reichts echt.
>Gut - dann nehm ich halt die Miete in bar entgegen und dann können die mich mal.
>Armes Deutschland.
>Gute Nacht
>
>Toby
Hi Toby,
nur ruhig Blut.
Mache in dieser Angelegenheit folgendes:
1. Ermittle die"ortsuebliche Vergleichsmiete" Deiner Wohnung, vielleicht gibt es sogar bei Deinem zustaendigen Amt fuer Wirtschaft und Statistik einen"Mietspiegel".
2. Erstelle eine schriftliche Berechnung, in der Du aufgrund der Vorgaben aus Absatz 1 den"ortsueblichen Preis" der explizit vermieteten Raeumlichkeiten und die Nutzung weiterer gemeinsam genutzter Raeume und Einrichtungen aufstellst und summierst.
3. Ueberwende Deine schriftliche Berechnung zusammen mit einem Schreiben an Deinen Sachbearbeiter beim zustaendigen FA, in dem Du Dich gegen dessen Ansinnen der mangelnden Gewinnerzielung wendest. Begruende Deinen Einspruch/Widerspruch zunaechst mit der Erklaerung, dass ein Untervermieten von dediziertem Wohnraum und das gleichzeitige Inrechnungstellen gemeinsam genutzter anderer Raeumlichkeiten und Einrichtungen unbeachtet seiner Bepreisung per se bereits die Absicht einer Gewinnerzielung verfolgt, und stelle gleichzeitig fest, dass der Mangel einer Gewinnerzielungsabsicht ueberhaupt nur dann zutrefflich sei, wenn Du gaenzlich von einer Vermietung von Raeumlichkeiten absehen wuerdest. Stelle danach die aus der Luft gegriffene voellige Haltlosigkeit des fiskalischen Ansinnens und seine aeusserst duerftige Argumentation anhand Deiner Berechnung aus oben Absatz 2 und Deinen tatsaechlichen Mieteinnahmen fest.
4. Drohe fuer den Fall der erneuten Ablehnung Deines Einspruchs/Widerspruchs ohne tiefgehend detaillierte und gleichzeitig schluessige Begruendung umgehende Dienstbeschwerde an.
5. Reiche Deinen Brief persoenlich bei Deinem zustaendigen FA zur Niederschrift ein.
Viel Erfolg!
Gruss
TD

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