- SCHEISS FINANZAMT! - Toby0909, 22.03.2004, 15:23
- Re: Wenn man mal das halbe Häusel mit 50 Euro abzieht, dann... - JLL, 22.03.2004, 16:44
- kann auch anders laufen - ManfredF, 22.03.2004, 18:06
- denen steht das Wasser bis zum Hals - EM-financial, 23.03.2004, 00:25
- Re: denen steht das Wasser bis zum Hals - Euklid, 23.03.2004, 08:41
- Re: @Toby: SCHEISS FINANZAMT! - Tassie Devil, 24.03.2004, 11:19
- @TD das mit der"Dienstaufsicht" habe ich schon gemacht... - Toby0909, 24.03.2004, 11:45
- Re: @Toby: noch ein Tipp - Tassie Devil, 24.03.2004, 12:15
- @TD: Frage - fridolin, 24.03.2004, 12:24
- Re: @Fridolin: Antwort - Tassie Devil, 24.03.2004, 15:12
- @TD: Frage - fridolin, 24.03.2004, 12:24
- Musterklagen vom Bund der Steuerzahler - Spekulationsgewinne - off-shore-trader, 24.03.2004, 13:01
- Re: @Toby: noch ein Tipp - Tassie Devil, 24.03.2004, 12:15
- @TD das mit der"Dienstaufsicht" habe ich schon gemacht... - Toby0909, 24.03.2004, 11:45
@TD: Frage
-->Noch ein Tipp: wenn das FA nicht so spurt, wie Du das willst, dabei jetzt einmal unterstellt, dass Du nicht echt haarstraeubende Dinge durchzudruecken beabsichtigst, dann verlange von ihnen grundsaetzlich nach Deinem schriftlich irgendwie begruendeten Einspruch/Widerspruch, der ggf. durchaus einer etwas eigenwilligen kuenstlerisch anmutenden Argumentation folgen mag, eine tiefgehend detaillierte und gleichzeitig schluessige Begruendung ihres Festhaltens an ihrer Entscheidung, gegen die sich Deine schriftliche Begruendung wendet, und drohe im Falle der Ermangelung grundsaetzlich umgehende Dienstbeschwerde an.
>Damit verschaffst Du Dir eine gute Bonitaet fuer die gruenen Wellen Deiner Begehren. ;-)
>Ich schreibe das jetzt aus eigener extensiver Erfahrung. ;-)
<font color=#0000FF>Spielst Du dabei auf den"Lästigkeitseffekt" an? Sprich, Sachbearbeiter kann entweder ohne großen Arbeitsaufwand dem Begehren des Antragstellers folgen, oder er muß mit erheblichem Zeitaufwand eine schriftliche Begründung für die Ablehnung formulieren?
Was sind eigentlich die genauen Rechtsgrundlagen für eine detailliert zu begründende Ablehnung? Insbesondere, in welcher Ausführlichkeit kann der Steuerpflichtige eine Begründung verlangen?
Ist die Drohung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wirklich hilfreich, oder wird damit nicht oft nur Porzellan zerschlagen? Es gibt da die Redensart von der"FFF-Beschwerde" - formlos, fristlos, fruchtlos. ;-)
</font>

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