- SCHEISS FINANZAMT! - Toby0909, 22.03.2004, 15:23
- Re: Wenn man mal das halbe Häusel mit 50 Euro abzieht, dann... - JLL, 22.03.2004, 16:44
- kann auch anders laufen - ManfredF, 22.03.2004, 18:06
- denen steht das Wasser bis zum Hals - EM-financial, 23.03.2004, 00:25
- Re: denen steht das Wasser bis zum Hals - Euklid, 23.03.2004, 08:41
- Re: @Toby: SCHEISS FINANZAMT! - Tassie Devil, 24.03.2004, 11:19
- @TD das mit der"Dienstaufsicht" habe ich schon gemacht... - Toby0909, 24.03.2004, 11:45
- Re: @Toby: noch ein Tipp - Tassie Devil, 24.03.2004, 12:15
- @TD: Frage - fridolin, 24.03.2004, 12:24
- Re: @Fridolin: Antwort - Tassie Devil, 24.03.2004, 15:12
- @TD: Frage - fridolin, 24.03.2004, 12:24
- Musterklagen vom Bund der Steuerzahler - Spekulationsgewinne - off-shore-trader, 24.03.2004, 13:01
- Re: @Toby: noch ein Tipp - Tassie Devil, 24.03.2004, 12:15
- @TD das mit der"Dienstaufsicht" habe ich schon gemacht... - Toby0909, 24.03.2004, 11:45
Re: @Fridolin: Antwort
-->><font color=#0000FF>Spielst Du dabei auf den"Lästigkeitseffekt" an? Sprich, Sachbearbeiter kann entweder ohne großen Arbeitsaufwand dem Begehren des Antragstellers folgen, oder er muß mit erheblichem Zeitaufwand eine schriftliche Begründung für die Ablehnung formulieren?
Ja, in der Richtung laeuft das.
Der steuerzahlende Buerger besteht auf der einwandfrei sauberen und logisch nachvollziehbaren (Gegen-)Argumentation der Entscheidung seines Sachbearbeiters, die dieser mit der steuerlichen Gesetzgebung und ggf. mit dem Zitieren von Urteilen aus der Rechtssprechung der Finanzgerichte zu untermauern hat.
Diese Strategie ist immer und so lange anwendbar, wie das FA dem Steuerzahler nicht die"Last der Beweispflicht" auf dessen Schultern zu legen vermag (dies geschieht z.B. regelmaessig bereits im Vorfeld zu steuerlichen Straftatbestaenden).
In frueheren Zeiten gab es fuer die Beamten der FAs einen ausreichenden Ermessensspielraum, damals war fuer den Normalbuerger die Anwendung solcher Strategien ueberhaupt nicht erforderlich, weil fuer den Begriff der"spitzfindigen Verar...ung" des Steuerbuergers keinerlei Plattform geboten war.
>Was sind eigentlich die genauen Rechtsgrundlagen für eine detailliert zu begründende Ablehnung? Insbesondere, in welcher Ausführlichkeit kann der Steuerpflichtige eine Begründung verlangen?
Die FAs sind grundsaetzlich erschoepfend auskunftspflichtig, sie haben jedes steuerbuergerliche Auskunftsbegehren schon allein deshalb vollstaendig und erschoepfend zu beantworten, weil sie auch an ihre Auskuenfte rechtlich gebunden sind. Ein Steuerbuerger, dessen Auskunftsersuchen fehlerhaft oder unvollstaendig beantwortet wurde, vermag den involvierten Blutsaugern ein paar sehr unangenehme Stunden bereiten, von der Kompensation geldwerter Nachteile einmal ganz abgesehen.
Ein Zwang zum Einschalten eines zugelassenen Steuerspezialisten besteht fuer den Steuerbuerger bzgl. seines Verkehrens mit den FAs nicht.
>Ist die Drohung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wirklich hilfreich, oder wird damit nicht oft nur Porzellan zerschlagen? Es gibt da die Redensart von der"FFF-Beschwerde" - formlos, fristlos, fruchtlos. ;-)
></font>
Man unterscheide zwischen Dienstbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde, auf ggf. zerschlagenes Porzellan sollte der Steuerbuerger der BRDDR schon seit laengerer Zeit keinerlei Ruecksicht mehr nehmen.
In vorliegendem Fall haette die Dienstbeschwerde einen sofortigen durchschlagenden Erfolg erzielt, dies schon allein deshalb, weil keinerlei Gewerbe vorliegt und deshalb die Begruendung der"mangelnden Gewinnabsicht" steuerrechtlich ins Leere laeuft.
Selbstverstaendlich muss ein Steuerbuerger, der seinem FA mit disziplinarischen Massnahmen droht, zuvor seine Fahrbahn zumindest einiger Massen glaubwuerdig praepariert haben, ansonsten laeuft er Gefahr sich laecherlich zu machen.
Es ist halt wie immer und ueberall im Leben: jeder ist sich selbst sein bester Anwalt und Schuetze, Wissen ist Macht, und dann bedarf es noch der"balls", um die Dinge eigener Wahl und Entscheidung auch stehen zu koennen.
Gruss
TD

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