- Nichterstattung privater Rg.en durch die PKV - bonjour, 23.03.2004, 21:05
- Re: Herzliches Beileid. Und zu Deinem Erlebnis beim Anwalt... - Ciliegia, 23.03.2004, 22:54
- Abwarten und Tee trinken... - MikeFFM, 24.03.2004, 00:51
- Re: erstmal abwarten bis die rechnung kommt und dann erneut hier anklopfen. owt - ocjm, 24.03.2004, 04:46
- Re: okay, vielen Dank erstmal für Eure Tips.. - bonjour, 24.03.2004, 23:46
- Re: erstmal abwarten bis die rechnung kommt und dann erneut hier anklopfen. owt - ocjm, 24.03.2004, 04:46
Re: okay, vielen Dank erstmal für Eure Tips..
-->frage mich, was ich mit der Nicherstattung mache, ob ich noch einen anderen Anwalt aufsuche..
und die Schweigepfllichtverletzung der Praxis? Was würdet Ihr denn in so einem Fall machen? Das kann man doch aus verschiedenen Gründen eigentlich nicht hinnehmen, mal abgesehen von der Falschdarstellung, die noch dazu kommt...
ich hab mir schon die Finger wundgeschrieben...um der Kasse das richtig darzustellen, habe noch keine Antwort.
gruß b.
>>hi,
>>ich würde erst mal abwarten, ob der tatsächlich ne Rechnung schickt und wenn, mit welchem Inhalt.
>>So wie Du das jetzt schilderst ist er ja lediglich gegenüber der Rechtschutzversicherung für Dich aktiv geworden. Es ging also bestenfalls um die Übernahme der Beratungskosten in Höhe von 60 bis 180 Euro (= Streitwert) durch die Rechtschutzversicherung. Da dürfte nicht zuviel zusammen kommen denk ich, wenns hart auf hart kommt.
>>Ansonsten mal mit deiner Rechtschutzversicherung sprechen, am besten da mit einem Juristen, der kann dir vielleicht auch n Tipp dazu geben.
>>Evtl. ist auch das schon rechtschutzversichert. Wenn VErsicherung ablehnt, am besten mal mündlich oder sogar schriftlich begründen lassen warum. Da wird man manchmal auch schlauer draus oder sieht zumindest, wo der Hase im Pfeffer liegt.
>>Das ganze ist natürlich nur meine laienhafte Meinung/Ansicht.
>>Grüße

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