- Frage an Experten zu Schenkungssteuern - Pulpo, 25.03.2004, 22:15
- Re: Frage an Experten zu Schenkungssteuern - Tassie Devil, 26.03.2004, 05:23
- einfach genial: 'Pech ist definiert als individuelles Unvermoegen inkognito.' - Digedag, 26.03.2004, 10:09
- Re: Frage an Experten zu Schenkungssteuern - Pulpo, 26.03.2004, 10:32
- Re: Frage an Experten zu Schenkungssteuern - fridolin, 26.03.2004, 10:45
- Dann wird der Rechtsverdreher sagen: Ich hatte keine Rechnung für eine - LenzHannover, 26.03.2004, 19:50
- Re: Frage an Experten zu Schenkungssteuern - fridolin, 26.03.2004, 10:45
- Re: Frage an Experten zu Schenkungssteuern - Tassie Devil, 26.03.2004, 05:23
Re: Frage an Experten zu Schenkungssteuern
-->>Hallo,
>entscheidend ist dabei, ob der Onkel das Erbe ausgeschlagen oder angenommen hat.
>Die fuer Erbschaften zustaendige Behoerde der BRDDR muss letztendlich im Falle einer angetretenen Erbschaft einen Erbschein ausgestellt haben, ohne diesen Schein kann keine Erbschaft rechtswirksam angetreten werden.
>Hat Dein Onkel einen solchen Schein nicht erhalten, oder hat er einen Nachweis des Nichtantrittes des Erbes von der Oma seitens dieser Behoerde, dann kann er Deiner Mutter deshalb kein Geschenk gemacht haben, weil er niemals als Erbe in das Eigentum der Oma gelangt ist und deshalb auch nicht rechtswirksam darueber verfuegen kann. Trifft dieser Fall zu, dann sofort Einspruch beim zustaendigen FA wegen unzutreffender Besteuerungsgrundlage einlegen.
>Hat Dein Onkel jedoch die Erbschaft von der Oma ausweislich des Erbscheines dokumentiert angetreten, tja, dann liegt hier einmal mehr ein typischer Fall von Pech vor, und Pech ist definiert als individuelles Unvermoegen inkognito. Fuer diesen Fall bleibt nur zu pruefen uebrig, ob der Erbschaftssteuersatz korrekt angesetzt ist und ob ggf. steuerliche Freibetraege, in der Person Deiner Mutter liegend, abzueglich in Ansatz gebracht werden koennen.
>
Danke fuer Deine Ausfuehrungen. Denke mal, das hilft schon. Muss erstmal sehen, wie das genau gelaufen ist. Wenn ich mich richtig an letztes Jahr erinnere, gab es wohl eine 6 Wochen-Frist zur Ausschlagung des Erbes, die von Seiten meines Onkels ueberschritten wurde, weil er keine Zeit und Lust hatte sich um soetwas zu kuemmern. Ausserdem sagte ihm wohl sein Anwalt, das waere Quatsch, er koenne auch spaeter noch seinen Anteil weitergeben... der übliche Verlauf halt, wie hierzulande die ohnehin schon ueberarbeiteten Schafe immer wieder in die aufgestellten Fallen der Staats- und Anwaltsmafia laufen um ihr ohnehin schon zusammengeschmolzenes Einkommen noch weiter zu verringern.
Gruss,
Pulpo

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