- Frage @dottore wg. Haushaltsrecht dem Parlament nehmen! - monopoly, 28.03.2004, 23:59
- Re: Lt. Verfassungen"unzulässig"! - dottore, 29.03.2004, 08:56
- Re: Lt. Verfassungen"unzulässig"! - Euklid, 29.03.2004, 09:26
- Re: Lt. Verfassungen"unzulässig"! - monopoly, 29.03.2004, 09:51
- Re: Lt. Verfassungen"unzulässig"! - Euklid, 29.03.2004, 10:03
- Re: Nicht Abgabenquote, sondern direkte Steuern (Kirchhoff vs. Böckenförde) (o.Text) - dottore, 29.03.2004, 10:43
- Die haben schon längst den nächsten Horrortrip in der Pipeline. - Euklid, 29.03.2004, 10:51
- Suche bei Vermögenssteuer (o.Text) - LenzHannover, 29.03.2004, 21:55
- Re: Lt. Verfassungen"unzulässig"! - dottore, 29.03.2004, 08:56
Re: Lt. Verfassungen"unzulässig"!
-->>>Wir hatten das Thema ja schon mal diskutiert, das könnte ja in den nächsten Jahren akut werden. in Berlin gibts wohl schon eine Bürgerinitiative ie den Haushalt kippen will. Kennen sie die genaue juristische Lage dazu (Urteile?) gabs sowas früher schon mal.
>Hi,
>Haushaltsrecht in allen Verfassungen verankert. Also 2/3-Mehrheit, um es zu kippen. Eine Klage gab's gegen einen Haushaltsbeschluss in S-H. Ging schief, denn:
>Verfasssung S-H:
>Abschnitt V
>Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid
>Artikel 41
>Initiativen aus dem Volk
>(1) Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Landtag im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zu befassen. Einer Initiative kann auch ein mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen; er darf den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaates nicht widersprechen. Die Initiativen müssen von mindestens 20.000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Ihre Vertreterinnen und Vertreter haben das Recht auf Anhörung.
>(2) Initiativen über den Haushalt des Landes, über Dienst- und Versorgungsbezüge sowie über öffentliche Abgaben sind unzulässig.
>Oder Berlin:
>Artikel 61
>(1) Alle Einwohner Berlins haben das Recht, das Abgeordnetenhaus im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeiten mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung, die Berlin betreffen, zu befassen. Die Initiative muß von 90 000 volljährigen Einwohnern Berlins unterzeichnet sein. Ihre Vertreter haben das Recht auf Anhörung in den zuständigen Ausschüssen.
>(2) Initiativen zum Landeshaushalt, zu Dienst- und Versorgungsbezügen, Abgaben, Tarifen der öffentlichen Unternehmen sowie Personalentscheidungen sind unzulässig.
>Das war's, monopoly.
>Außerdem, siehe Frankreich: Die Leute wollen vom Staat mehr und nicht weniger Geld haben. Schröder ist in selber Lage. Auch in Ã-sterreich wurde die Volkspartei (Pensionen geändert) abgestraft.
>Weder die Demokratie noch die Verfassungen funktionieren. Es wird sich erst was ändern, wenn die Buden überall lichterloh brennen und der Staat sich im Bankrott wälzt.
>Gruß!
Aber laut einem BVerfG Urteil sind über 50% Abgabenquote quasi kommunistisch, ich werde heute mal imm Jurissystem nachsehen ob ich das Urteil noch finden kann. Da merkt man erstmal wie clever doch unser Parteienstaat organisiert ist. Die Richter am BVerfG werden dann von den Parteien gestellt.

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