- Fallstricke im Erbschaftsfall an minderjährige Kinder - Cichetteria, 29.03.2004, 18:51
- Re: Fallstricke im Erbschaftsfall an minderjährige Kinder - Easy, 29.03.2004, 19:05
- und an das gemeinsame Konto kommt man auch nicht mehr:-( (o.Text) - LenzHannover, 30.03.2004, 02:29
- Frage: gemeinsames Konto? - fridolin, 30.03.2004, 10:21
- Re: und an das gemeinsame Konto kommt man auch nicht mehr - Popeye, 30.03.2004, 10:29
Fallstricke im Erbschaftsfall an minderjährige Kinder
-->man sollte nicht erst dann denken, wenn es zu spät ist...
Grüße Cichette
Probleme bei Erbschaften an minderjährige Kinder
Wenn ein Verstorbener kein Testament hinterlassen hat, kann dies für seinen Ehepartner zu erheblichen Problemen führen. Das gilt vor allem dann, wenn minderjährige Kinder auf diese Weise automatisch zu Miterben werden.
Davor warnt die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde in Bonn. Denn in solchen Fällen wache das Vormundschaftsgericht über die Abwicklung des Erbes. Dies schränke den Spielraum des überlebenden Ehepartners stark ein. Ein einfaches gemeinschaftliches Testament, in dem die Ehepartner sich gegenseitig zu Erben einsetzen, beuge dem vor. Hinterlässt zum Beispiel ein ohne Testament verstorbener Familienvater seiner Frau und seinen kleinen Kindern ein Haus, könne die Ehefrau nicht allein über den Verkauf entscheiden, heißt es weiter. Erst müsse eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts eingeholt werden, das in der Regel einen Sachverständigen einschalte. Der schnelle"Notverkauf" eines Hauses, etwa weil die Frau allein nicht Zins- und Tilgungsraten bezahlen kann, werde dadurch unmöglich. Noch riskanter ist es den Angaben zufolge, wenn ein Partner einer kinderlosen Ehe stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen. Dann muss der Partner sich auch mit den Eltern, Geschwistern oder sogar Neffen und Nichten des Verstorbenen auseinander setzen. dpa

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