- Fremdwährungsdarlehen: Welche Folgen ergeben sich bei Kursschwankungen? - Nachtigel, 29.03.2004, 21:15
Fremdwährungsdarlehen: Welche Folgen ergeben sich bei Kursschwankungen?
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Fremdwährungsdarlehen: Welche Folgen ergeben sich bei Kursschwankungen? (25.03.04)
FG Berlin - www.drsp.net vom 25.03.04 - Mandanteninformation
Das Finanzgericht Berlin hat über einen Fall entschieden, in dem ein Anleger aus einer Beteiligung an einem Immobilienfonds Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte. Diese Beteiligung finanzierte er teilweise über einen Kredit. Der Kreditvertrag wiederum sah vor, dass sich die HöÂhe des Kredits zu jedem Endtermin einer Zinsfestschreibungsperiode aus dem KreditbeÂtrag in Euro errechnete.
Das war hier von Bedeutung, weil der Kredit in Schweizer Franken beansprucht wurde. Wenn der Kurs des Schweizer Franken gegenüber dem Euro über das Kursniveau zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrags hinaus anstieg, musste der Kreditnehmer weiterhin zum Beginn einer neuen Zinsfestschreibungsperiode eine als „Sondertilgung“ bezeichnete Zahlung leisten. Diese Tilgung musste er weiterhin stets in der Höhe leisten, dass auch unter Zugrundelegung des neuen Kurses der Euro-Gegenwert des Schweizer-Franken-Kredits nicht den vereinbarten Euro-KreÂditbetrag überstieg. Wie werden nun diese „Sondertilgungen“ steuerlich behandelt?
Die Richter entschieden, dass es sich bei dieÂsen „Sondertilgungen“ um in die Vermögenssphäre falÂlende Darlehenstilgungen handelte. Daher seien sie nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Die vertragliche Vereinbarung hatte nämlich lediglich zur Folge, dass die Ausgleichszahlung nicht erst bei Fälligkeit des Darlehens, sondern bereits bei Ablauf der jeweiligen ZinsfestÂschreibungsperiode zu leisten war. Gegen dieÂse restriktive Auffassung wurde aber inzwischen ReÂvision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Download des vollständigen Urteils [http://www.drsp.net/cgi-bin/drsp_suche.pl?RedSYS_Community_Session=15da818026bf3e13add6053a82fb9a99&Collection=CredCard;qryAktenzeichen=10%20K%2010609/01&ResultCount=10&ResultTemplate=Kurzleitsatz_ex&SortField=Score&SortOrder=desc&StartNum=1]
FG Berlin - Urteil vom 16.06.03 (10 K 10609/01, Rev. (BFH: IX R 44/03))
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