- @EUKLID und alle Tierliebhaber (-schützer) - Nachtigel, 29.03.2004, 21:28
- Re: Ist die Taube gezielt auf das Flugzeug gehetzt worden? - bonjour, 29.03.2004, 21:55
@EUKLID und alle Tierliebhaber (-schützer)
-->Haftung für Brieftauben (26.03.04)
Bei der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) kommt es nicht auf ein Verschulden des Tierhalters an, sondern lediglich darauf, dass sich eine spezifische Tiergefahr verwirklicht hat.
Ausreichend ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm, dass das Tier ein Verkehrshindernis gebildet hat.
Die Haftung habe hälftig zu erfolgen, da 50 % der Verantwortung vom Flugzeughalter aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr des Flugzeugs (§ 33 Luftverkehrsgesetz) getragen werden müssen. Dass das Flugzeug weitaus größer, schwerer und schneller ist, erhöhe im Vergleich zur Taube nicht sein Gefährdungspotential. Denn die deutlich geringere Geschwindigkeit und Größe der Taube verkleinere nicht die für Flugzeuge von ihr ausgehende Kollisions- und Beschädigungsgefahr; gerade die Größe des Tieres mache ihr Eindringen in die lufteinziehende Turbine wahrscheinlich. Dadurch könne eine Turbine irreparabel beschädigt werden, so dass bei Vorhandensein nur einer Turbine sogar ein Absturz des Flugzeugs und der Tod der Insassen möglich sei.
Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. [img][/img]
OLG Hamm - Urteil vom 11.02.03 (13 U 194/03)

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