- ot neuer Bussgeldkatalog:Mobil am Steuer: 10 € mehr - aber wen hindert das? - Cichetteria, 30.03.2004, 10:16
ot neuer Bussgeldkatalog:Mobil am Steuer: 10 € mehr - aber wen hindert das?
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hi
die Scheisstelefoniererei ohne Freisprecheinrichtung am Steuer wird wegen 10 Euro mehr nicht aufhören!
Warum, warum nur erhöht man solch eine Strafe nicht drastisch auf meinetwegen 500 Euro - dann gäb's endlich einen Rückgang dieser Unsitte, wenn denn die Bestrafung dann auch irgeneiner vollziehen würde..
Grüße
Cichette
Bußgeldkatalog ändert sich - Strafen werden nur halbherzig erhöht
Zum 1. April wächst der Umfang des deutschen Bußgeldkatalogs für Verkehrsdelikte. Autofahrer, die ohne Freisprecheinrichtung per Handy telefonieren oder eine Kurznachricht schreiben, müssen dann mit einem Bußgeld von 40 Euro statt bisher 30 Euro rechnen. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Radelnde Mobiltelefonnutzer zahlen ebenfalls mehr Strafe. Für sie sind dann 25 Euro statt bisher 15 Euro fällig.
Punktesammeln leicht gemacht
40 Euro und ein Punkt im Zentralregister drohen Falschparkern, die mit ihrem Auto an Engstellen wie zum Beispiel am Ende einer verkehrsberuhigten Zone Rettungsfahrzeuge behindern. 20 Euro haben Verkehrsteilnehmer zu zahlen, wenn sie links statt rechts in einen Kreisverkehr einbiegen.
In Reisebussen herrscht künftig Gurtpflicht für die Fahrgäste. Die Missachtung ist mit einem Bußgeld von 30 Euro belegt. Zu den Aufgaben des Busfahrers gehört es nun, die Fahrgäste auf die Gurtpflicht hinzuweisen. Lkw-Fahrer, die das Verbot von Lichteffekten im Führerhaus weiter ignorieren, zahlen ab April 20 Euro statt den bisherigen fünf Euro. So genannte Elefantenrennen, also Überholmanöver bei zu geringer Differenzgeschwindigkeit, werden mit 40 Euro Strafgeld und einem Punkt geahndet.
Längere Fahrverbote
Verkehrsrowdys droht künftig ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten. Diese Maßnahme schließt die Lücke zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug. Denn das Verbot konnte nur bis zu drei Monaten ausgesprochen werden, der Entzug beginnt aber erst bei sechs Monaten. Außerdem werden Punkte nicht mehr zum Tag der Rechtskraft, sondern zum Tag des Verstoßes eingetragen. Dadurch sollen eingelegte Widersprüche gegen Bußgeldbescheide vermieden werden, die nur dem Zweck der späteren Punkteregistrierung dienen.
Daraus wird nichts
Mit einer Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren ist im Frühjahr noch nicht zu rechnen. Momentan prüft das Bundesverkehrministerium versicherungsrechtliche Fragen, was voraussichtlich noch zwei Monate dauern wird. Befürworter eines Tempolimits für Kleintransporter müssen sich ebenfalls weiter in Geduld üben. Auch das wird vorerst nicht eingeführt. (mid)
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