- Fallstricke im Erbschaftsfall an minderjährige Kinder - Cichetteria, 29.03.2004, 18:51
- Re: Fallstricke im Erbschaftsfall an minderjährige Kinder - Easy, 29.03.2004, 19:05
- und an das gemeinsame Konto kommt man auch nicht mehr:-( (o.Text) - LenzHannover, 30.03.2004, 02:29
- Frage: gemeinsames Konto? - fridolin, 30.03.2004, 10:21
- Re: und an das gemeinsame Konto kommt man auch nicht mehr - Popeye, 30.03.2004, 10:29
Frage: gemeinsames Konto?
-->Was soll"gemeinsames Konto" denn heißen?
Es gibt doch üblicherweise das"Oder-Konto" (was wohl die Regel sein dürfte) sowie das"Und-Konto". Beim Oder-Konto sind beide Inhaber separat verfügungsberechtigt, beim Und-Konto nur gemeinsam. Stirbt der eine Inhaber eines Oder-Kontos, wieso soll dann der überlebende Teil nicht weiter über das Kontoguthaben verfügen können? Spezielle Angelegenheiten wie die Kontoauflösung oder Freistellungsaufträge können komplizierter sein.

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