- Definition Staatsschulden - Dieter, 31.03.2004, 11:14
Definition Staatsschulden
-->meine persönliche Definition für Staatsschulden lautet:
Staatsschulden sind eine vorweggenommene Umverteilung von Volksvermögen hin zu den Taschen der Staatsverwaltung sowie zu den Taschen bestochener Bevölkerungsteile, wobei die Gläubiger noch undefiniert sind und im Belieben der Staatsmacht in letzter Instanz gewählt werden können.
Daraus folgt:
Personen oder andere Objekte, die als 1.-Gläubiger auftreten, können nach Belieben der Staatsmacht ihren Status verlieren und statt dessen können im Belieben der Staatsmacht andere Personenkreise als Gläubiger eingesetzt werden.
Daraus folgt:
Eine Staatsmacht verschuldet sich (unabhängig ob Demokratie oder Regime oder Königreiche), um gezielt die eigene Position zu festigen gegenüber der Bevölkerung mit dem Mittel Bevölkerungsteile duch Wohltaten zu bestechen, wobei der nicht profitierende Teil der Bevölkerung die Lasten erst später präsentiert bekommt (auf Kredit).
Diese Mechanismen funktionieren solange es einer Staatsmacht erlaubt ist Schulden machen zu können.
Von daher kann eine bessere und reifere Gesellschaft nur ohne Schulden existieren, bei der sich Wohltaten und Lastenausgleich innerhalb einer Volkswirtschaft die Waage halten. Schulden bringen immer ein Ungleichgewicht sowie Unehrlichkeit mit Bestechlichkeit, da zum Zeitpunkt des Schuldenmachens noch nicht feststeht, welcher Bevölkerungsteil zukünftig für die Tilgung und Zinslasten"zuständig" sein wird.
Gruß Dieter

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