- Sozialhilfebetrügerin muss ins Gefängnis - liegt es an gekürzten Richterlöhnen? - LenzHannover, 01.04.2004, 00:22
- Auch Millionäre bekommen SH - skyweekR, 01.04.2004, 01:35
- Sozialhilfebetrügerin ins Gefängnis- Aprilscherz? 666, das Zeichen des Thierses - Baldur der Ketzer, 01.04.2004, 01:53
- Re: Zeichen des Thierses = Zeichen der Genialität - Tempranillo, 01.04.2004, 09:39
- Re: liegt es an gekürzten Richterlöhnen? Oder an derern gesunden Vorurteilen? - JoBar, 01.04.2004, 09:43
Sozialhilfebetrügerin muss ins Gefängnis - liegt es an gekürzten Richterlöhnen?
-->Ich habe ja auch noch einen Ex-Kunden, den ich einen wegen diverser Betrügereien rechtlich einen reinwürgen möchte. Bei den Schufaeinträgen hatte ich keine Hoffnung auf eine wirksame Strafe.
Jetzt keimt Hoffnung auf, wenn Richter kapieren, daß Wirtschaftsverbrecher auch auf deren Lohnzettel durchschlagen - es besteht ganz leichte Hoffnung.
Vielleicht kapieren die auch irgendwann, das andere kriminelle auch nicht 10 * Bewährung brauchen [img][/img]
Dorfzeitung (nix Räuber oder d. press Agentur o.ä.)
64-jährige Ladenbesitzerin aus Goslar gab sich über Jahre als bedürftig aus
Goslar. Sozialhilfebetrüger sind vor Gericht keine Seltenheit. Gewöhnlich aber handelt es sich dabei nicht um gutbürgerlich verwurzelte Geschäftsleute wie jetzt in Goslar. Dort musste sich die 64-jährige Inhaberin und Geschäftsführerin mehrerer Läden für Trachtenmode verantworten - und soll nun ins Gefängnis. Das Amtsgericht verurteilte sie zu 15 Monaten Haft ohne Bewährung. Die Angeklagte habe sich seit 1997 mindestens 26 800 Euro aus der öffentlichen Kasse für Bedürftige erschlichen. „Gewerbetreibende als Sozialhilfebetrüger sind mir bis dahin noch nicht vorgekommen“, sagte der Richter am Freitag.
Offenbar führte die Angeklagte Modegeschäfte in Goslar, Bad Harzburg und Wernigerode. Offiziell als Geschäftsführer gemeldet war ihr 34-jähriger Sohn, der in Wirklichkeit einer Vollzeitbeschäftigung in Berlin nachging. Die Mutter hatte dem Sozialamt gegenüber angegeben, in den Läden bloß geringfügig beschäftigt zu sein. Der Sohn erhielt nun wegen Beihilfe zum Betrug eine dreimonatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss er 1000 Euro an die Staatskasse zahlen.
Den ungewöhnlichen Beschluss, die ältere Dame gleich ins Gefängnis zu schicken, begründete der Richter so: „Die Sozialprognose ist nicht günstig.“ Die Frau habe schon zwei Vorstrafen wegen Betruges, der Sozialhilfemissbrauch habe bereits 1997 begonnen und hohen Schaden verursacht. Auch sei die Angeklagte sehr uneinsichtig gewesen. Ihr Argument, mit den Läden für Trachtenmode sei es in den letzten Jahren bergab gegangen, wie zuvor schon mit ihrem Geschäft für Harzpuppen, ließ der 53-Jährige, nicht als besonders hart bekannte Gesetzeshüter nicht gelten. „Da muss man Insolvenz anmelden.“
Eine gebräuchlichere Form von Sozialhilfemissbrauch sei es, sagt Amtsgerichtsdirektor Günter Markwort, beim Ausfüllen der Formulare etwas zu vergessen. Mal bleibt Erspartes im Dunkeln, mal verschweigen Antragsteller dazuverdientes Geld. Weder die Ministerien für Soziales und Justiz noch die kommunalen Spitzenverbände in Deutschland führen eine Statistik. Einig sind sie sich darin: Trotz Kontrollen wird vieles nicht aufgedeckt.
Mancherorts ziehen auch die Gerichte nicht mit, wenn Kommunen den Missbrauch bekämpfen. So musste Göttingen in mehreren Fällen Geld wieder zurückzahlen, das bei Sozialhilfebetrügern gepfändet worden war. Das Verwaltungsgericht hielt die Linie der Stadt für zu rigoros. Der Goslarer Amtsrichter hofft nun, dass sein Urteil gegen die Ladenbesitzerin allgemein abschreckend wirkt. Ein Sprecher des Sozialministeriums in Hannover meinte dazu: „Manche werden sich durch solche Urteile vielleicht abschrecken lassen - aber sicher nicht alle.“ Die Verurteilte selbst hat am Freitag Berufung eingelegt.

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