- Neuregelungen zum 1. April: Sozihilfe im Ausland gibts nur noch im Gefängnis... - kizkalesi, 01.04.2004, 09:44
- Re: Neuregelungen zum 1. April: Sozihilfe im Ausland gibts nur noch im Gefängnis... - Euklid, 01.04.2004, 11:50
- Re: Neuregelungen zum 1. April: Sozihilfe im Ausland gibts nur noch im Gefängnis... - Worldwatcher, 01.04.2004, 14:35
- Re: Neuregelungen zum 1. April: Sozihilfe im Ausland gibts nur noch im Gefängnis... - Euklid, 01.04.2004, 11:50
Neuregelungen zum 1. April: Sozihilfe im Ausland gibts nur noch im Gefängnis...
-->Die Rente kommt jetzt später auf das Konto
Rentner müssen sich gleich auf mehrere Veränderungen einstellen, die zum 1. April in Kraft treten. Weitere Neuregelungen betreffen gentechnisch veränderte Lebensmittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente oder den Bußgeldkatalog für Lkw- und Autofahrer.
Künftig zahlen Rentner den vollen Pflegeversicherungsbeitrag von 1,7 Prozent; bislang war nur der halbe fällig. Da den Senioren für dieses Jahr zudem eine Nullrunde verordnet wurde, sinken die Bezüge erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Rentenversicherer überweisen zudem die Rente einen Tag später auf das Bankkonto.
Die Geldinstitute haben aber zugesichert, den Betrag am gleichen Tag gutzuschreiben. Neurentner bekommen ihre Bezüge erst am Monatsende und nicht wie bisher zum Monatsanfang ausgezahlt.(Anmerkung: Solche Massnahmen sind keine Reform: nichts als miese geldschneiderei mit Einmaleffekt: wirklich bahnbrechend von diesen tauben Nüssen)
Ab heute gilt der Ausnahmekatolog für rezeptfreie Medikamente, die weiterhin auf Kassenrezept verschrieben werden können, wie beispielsweise Aspirin nach einem Herzinfarkt. Bei einigen schweren Erkrankungen können auch homöopathische und anthroposophische Wirkstoffe verordnet werden.
Bedürftige Deutsche, die im Ausland leben, können nur noch in eng begrenzten Ausnahmen wie schwerer Pflegebedürftigkeit oder Gefängnisaufenthalt Sozialhilfe bekommen (Anmerkung: Florida-Rolf muss nun Al Kaida beitreten...).
Schärfere Vorschriften gelten für die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel. Ein Hinweis ist ab dem 18. April auch dann erforderlich, wenn gentechnisch veränderte Bestandteile im Endprodukt nicht nachweisbar sind.
Auto- und Fahrradfahrer, die mit dem Handy telefonieren (Anmerkung: 40 € statt 30 - wen soll das anhalten?), müssen künftig höhere Strafgelder berappen. Werden Rettungswagen durch verkehrswidriges Parken zum Beispiel in Engstellen behindert, gibt es künftig 40 Euro Strafe und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei. Lkw-Fahrer, die zu lange zum Überholen brauchen, müssen künftig ebenfalls tief in die Tasche greifen.

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