- Neuregelungen zum 1. April: Sozihilfe im Ausland gibts nur noch im Gefängnis... - kizkalesi, 01.04.2004, 09:44
- Re: Neuregelungen zum 1. April: Sozihilfe im Ausland gibts nur noch im Gefängnis... - Euklid, 01.04.2004, 11:50
- Re: Neuregelungen zum 1. April: Sozihilfe im Ausland gibts nur noch im Gefängnis... - Worldwatcher, 01.04.2004, 14:35
- Re: Neuregelungen zum 1. April: Sozihilfe im Ausland gibts nur noch im Gefängnis... - Euklid, 01.04.2004, 11:50
Re: Neuregelungen zum 1. April: Sozihilfe im Ausland gibts nur noch im Gefängnis...
-->>Ja dann muß man in Zukunft wohl zusehen daß man ins Gefängnis kommt;-))
Für Rentner ganz einfach, brauchen nur pflegebedürftig zu werden, wenn sie dann
bei Pflegesätzen von >5000Euro/Mon eingewiesen werden, weil sie nicht mehr alleine wohnen können, kommt dies einem Knastaufenthalt gleich.
Ich habe hier einen Fall einer älteren Frau die ihr Haus mit dem Putzlappen bei den ortansässigen Behörden verdient(40 Jahre putzen) hat. Was hat das Sozialamt der Stadt getan, da die Kinder selbst mit Pflegefällen ausgelastet sind, hat die Behörde eine Grundschuld auf das Haus eintragen lassen. Höhe etwa der 4 - 5 fach Wert des Grundstückes weil das Ortsgericht so geschätzt hat. Nun wird der fehlende Betrag für die Pflegekosten aus der Hypothek gedeckt, später, der Verbrauch des Kredits ist absehbar, wird das Sozialamt wohl tröpfeln müssen, denn die Probantin ist dann ja mittellos gestrippt.
Zu dem Pflegeheim ist zu sagen das dies eine städtische Einrichtung ist vom Typ
geschalt und in Beton gegossen. Will man ein Bild an die Wand hängen ist kleben angesagt Nägel sind nicht in die Wand zu bringen.
Durch die Grundschuld ist das Objekt unverkäuflich geworden, es wird wohl von der Stadt nachdem Ableben übernommen werden und der Schuldtitel wird die Verschuldung der öffentlichen Hand aufblähen.
Gruss Ww

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