- Brauche Hilfe, habe eine Frage wegen Mietrecht! - schlaffi, 01.04.2004, 20:55
- Re: Brauche Hilfe, habe eine Frage wegen Mietrecht! - schlaffi, 01.04.2004, 20:58
- kommt darauf an - Masteraffe-sein-Bruder, 01.04.2004, 22:42
- Re: one way ticket - Tassie Devil, 02.04.2004, 05:01
- Re: one way ticket - schlaffi, 02.04.2004, 15:18
- Re: one way ticket - Tassie Devil, 03.04.2004, 03:34
- Re: one way ticket - schlaffi, 02.04.2004, 15:18
- Achtung! - Wasi, 03.04.2004, 13:46
- Re: one way ticket - Tassie Devil, 02.04.2004, 05:01
- kommt darauf an - Masteraffe-sein-Bruder, 01.04.2004, 22:42
- Re: Brauche Hilfe, habe eine Frage wegen Mietrecht! - schlaffi, 01.04.2004, 20:58
Re: one way ticket
-->>>>Hallo!
>>>Es geht um eine Mietrechtsfrage, vielleicht kann mir jemand helfen, und zwar:
>>Hab ich vergessen zu erwähnen: Meine Partnerin hat die einseitige Kündigung auch mitunterschrieben.
>Prinzipiell ist der Mietvertrag, sofern Kündigungsfristen und ähnliches eingehalten wurde, zwischen dir und deiner Partnerin auf der einen Seite und dem Vermieter auf der anderen Seite zum Kündigungstermin beendet.
>Allerdings liegt das Problem wohl anders:
>Nachdem ihr zu zweit unterschrieben und gekündigt habt, muss deine Partnerin wohl auch ausziehen, wenn der Vermieter mit ihr keinen neuen Mietvertrag machen will.
>Zieht sie ihre Unterschrift zur Kündigung zurück, muss dich der Vermieter nicht aus dem Mietvertrag rauslassen; er könnte sich sogar bei Mietrückständen durch sie nach deinem Auszug immer noch an dich wenden (unbeschränkte Haftung in BGB-Gesellschaft), falls du nicht rauskommst.
>Also entweder beide ausziehen oder versuchen, dass Vermieter neuen Mietvertrag mit deiner Exfreundin macht....sonst keine Chance
Ach was!
Der einzig richtige Weg in einem Fall, bei dem man selbst an einen anderen Partner der eigenen Vertragspartei gebunden und ausschliesslich dessem Gutduenken ausgesetzt ist, um als Vertragspartei ausscheiden zu koennen, das ist das eigene schriftsaetzliche Draengen auf eine umgehende Aenderung des bestehenden Vertrages zwischen den beiden Vertragsparteien und sonst nichts.
Konkret ist das Draengen sowohl gegen den eigenen Vertragspartner wie auch die gegnerische Vertragspartei zu richten.
Um dem eigenen Draengen auf Vertragsaenderung die noetige Drucksubstanz zu verleihen, ist dem eigenen Partner widrigenfalls Klageerhebung aus ungerechtfertigter Bereicherung und Schadenersatz anzudrohen, der anderen Vertragspartei droht man mit einer Klageerhebung wegen Schadenersatz.
Die eigenen Zahlungen sind allerhoechstens bis zu dem Zeitpunkt zu entrichten, an welchem das fruehestmoegliche, jedoch regulaere und vertragsgemaesse Ende des Vertrages rechtswirksam werden koennte, was man allen im Vertrag involvierten Personen ebenfalls schriftlich mitteilt.
Gruss
TD

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