- Frage an die Rechtsgelehrten: Erbrechtsklärung einer Deutschen in der Schweiz - Christian, 04.04.2004, 12:14
- Re: Erbe - Baldur der Ketzer, 04.04.2004, 14:02
- Re: Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Easy, 04.04.2004, 14:17
- Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - hier BMF - kingsolomon, 04.04.2004, 14:22
- Re: Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Easy, 04.04.2004, 14:17
- Vielleicht hilft diese Lösung: - Emerald, 04.04.2004, 21:44
- Re: Vielleicht hilft diese Lösung: - Baldur der Ketzer, 04.04.2004, 22:08
- Re: Vielen Dank für die hilfreichen und interessanten Antworten (o.Text) - Christian, 04.04.2004, 21:55
- Re: Erbe - Baldur der Ketzer, 04.04.2004, 14:02
Frage an die Rechtsgelehrten: Erbrechtsklärung einer Deutschen in der Schweiz
-->Folgende Situation:
Eine Deutsche, die seit 30 Jahren in der Schweiz lebt, fragt sich, was denn nun mit ihrer Habe nach ihrem Ableben geschieht. Es ist etwas Grundbesitz zu hinterlassen und verschiedene persönliche Dinge. Wert etwa 300000 Sfr.
Die Frau hat keinen Ehepartner (hatte auch nie einen), Kinder gibt es nicht (gab es auch nie).
Die Frau hat eine Schwester und einen Bruder, die in Deutschland leben. Beiden möchte sie am liebsten nichts vererben. Und dann wären da noch die Kinder von ihrem Bruder und ihrer Schwester in Deutschland. Insgesamt vier Neffen und Nichten, und einem davon würde sie am liebsten alles vermachen.
Die Fragen in diesem Zusammenhang:
Kann sie diesen Wunsch umsetzen, also gibt es bei dieser Konstellation noch eine vorgeschriebene Erbfolge oder nicht?
Und nach welchem Recht würde eigentlich vererbt - nach deutschem oder nach nach dem in der Schweiz herrschendem?
Wo muss die Erbschaftssteuer gezahlt werden, in D oder in CH?
Es wäre schön, wenn jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte. Vielen Dank und beste Grüße ins Wochenende, Christian

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