- Frage an die Rechtsgelehrten: Erbrechtsklärung einer Deutschen in der Schweiz - Christian, 04.04.2004, 12:14
- Re: Erbe - Baldur der Ketzer, 04.04.2004, 14:02
- Re: Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Easy, 04.04.2004, 14:17
- Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - hier BMF - kingsolomon, 04.04.2004, 14:22
- Re: Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Easy, 04.04.2004, 14:17
- Vielleicht hilft diese Lösung: - Emerald, 04.04.2004, 21:44
- Re: Vielleicht hilft diese Lösung: - Baldur der Ketzer, 04.04.2004, 22:08
- Re: Vielen Dank für die hilfreichen und interessanten Antworten (o.Text) - Christian, 04.04.2004, 21:55
- Re: Erbe - Baldur der Ketzer, 04.04.2004, 14:02
Vielleicht hilft diese Lösung:
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Falls es sich um Vermögenswerte in bar und Wertpapieren handelt, könnte eine
Stiftung nach liechtensteinischem Recht alle Probleme auf einmal lösen.
Im Beistatut kann die Erblasserin die Begünstigte nennen, welche nach dem
Ableben ihr Erbe sein soll. Mit der Stiftungs-Einrichtung fallen unmittelbar
keine Steuern an. Beim Treuhänder diesen Pt. vor der Gründung abschliessen
besprechen.
Da es sich um ein kleineres Vermögen handelt, unbedingt die Stiftung via
eine Organisation in Liechtenstein (Treuhänder) abwickeln, damit zusätzliche
Kosten bei Banken und CH-Anwälten entfallen.
Emerald.

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